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Staatskanzlei: München erhält eine der vier deutschen Lokalkammern des künftigen Einheitlichen Europäischen Patentgerichts

25. März 2014 by Klaus Kohnen

„Gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Bayern!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat den Ministerrat über die Entscheidung des Bundesjustizministers informiert, eine der vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts in München anzusiedeln.

Bausback: „Unsere Werbung für München und unsere Argumente haben im Bund Gehör gefunden. Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist dies eine sehr gute Nachricht. Bayern liegt im Bundesvergleich sowohl bei den europäischen als auch bei den nationalen Patentanmeldungen an der Spitze. Mit der Errichtung einer Lokalkammer in München wird den patentstarken bayerischen Unternehmen weiterhin eine ortsnahe Gerichtsbarkeit in Patentverletzungsverfahren zur Verfügung stehen.“

Bausback erläuterte, dass bei der aktuellen Standortentscheidung neben München Düsseldorf, Mannheim und Hamburg zum Zuge gekommen seien. Die erste Instanz des Einheitlichen Patentgerichts werde neben den Lokal- bzw. Regionalkammern in den Mitgliedstaaten aus einer Zentralkammer mit Hauptsitz in Paris und Nebenstellen in München und London bestehen. Die Lokalkammern würden in erster Linie für Patentverletzungen zuständig sein, so Bausback.

Bayerns Justizminister: „Insgesamt ist die bayerische Landeshauptstadt damit in Patentangelegenheiten nach wie vor exzellent aufgestellt: Als Sitz des Europäischen Patentamts, des Bundespatentgerichts, des Deutschen Patent- und Markenamts, der künftigen Nebenstelle der Zentralkammer und nunmehr auch einer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts kann München weiterhin mit Fug und Recht als ‚europäische Patenthauptstadt‘ bezeichnet werden. Mit seiner konzentrierten Zuständigkeit für Patentstreitverfahren gehört das Landgericht München I zu den drei größten Patentstreitgerichten in Deutschland. Hinzu kommen wissenschaftliche Institute wie das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und eine Vielzahl von Patentanwälten, die hier ansässig sind. Diese – in ihrem Umfang einzigartige – patentrechtliche Kompetenz Münchens wird auch der europäischen Patentgerichtsbarkeit zu Gute kommen“, so der Minister.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.03.2014

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Verwaltung Schlagwörter: Patentgerichtsbarkeit, Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht

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