Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zwischenbericht des Bundes zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme

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Sozialministerin Müller: „Neben positiven Ansätzen sieht Bayern noch weitergehenden Handlungsbedarf“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute den Ministerrat über den Zwischenbericht des auf Bundesebene eingerichteten Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme informiert. Dieser zeigt einen Anstieg der Hartz-IV-Bezieher aus Rumänien und Bulgarien ab Oktober 2012 innerhalb eines Jahres um 50 Prozent sowie einen hohen Anstieg beim Kindergeldbezug. Die Bayerische Staatsregierung fordert bereits seit längerem nachdrücklich eine Lösung des Problems der Zuwanderung in die Sozialsysteme. Der Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses bestätigt jetzt den Handlungsbedarf, greift aber noch zu kurz:

„Mit dem Bericht werden nun endlich die ersten Schritte in die richtige Richtung unternommen. Um aber Durchschlagskraft zu entfalten und tatsächliche Entlastungen für die betroffenen Kommunen zu erreichen, brauchen wir zusätzliche Änderungen im deutschen und im europäischen Recht“, betonte Müller.

Der Zwischenbericht sieht – wie von Bayern gefordert – eine befristete Wiedereinreisesperre und die Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche vor. Ein wichtiger Baustein ist auch, möglichem Kindergeldbetrug einen Riegel vorzuschieben, indem Kindergeldzahlungen an die Steueridentifikationsnummer geknüpft werden. Außerdem sollen die betroffenen Kommunen finanziell entlastet werden, insbesondere durch eine finanzielle Aufstockung des Programms „Soziale Stadt“ sowie die Nutzung des neuen EU-Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen.

Die bayerischen Vorschläge gehen aber noch deutlich weiter.

„Was wir brauchen, sind Änderungen im europäischen Freizügigkeitsrecht, damit unsere bestehenden Leistungsausschlüsse europarechtlich wasserdicht abgesichert sind. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet nicht freie Auswahl der Sozialsysteme. Darüber hinaus müssen wir auch deutsches Recht anpassen: So muss klargestellt werden, dass EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Und auch im Bereich der Sozialhilfe ist insbesondere ein Ausschluss für die ersten drei Monate dringend erforderlich“, so die Ministerin abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.03.2014