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Landtag: Bayerischer Landtag verabschiedet einstimmig neue Regelungen im Abgeordnetengesetz / Abgeordnetenrechtskommission bestellt

26. März 2014 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Landtag hat heute neue Regelungen im Abgeordnetengesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Mai in Kraft. Alle Fraktionen waren sich einig, dass klare Regeln und hohe Transparenz Kennzeichen eines starken, modernen und volksnahen Parlaments sein müssen. Entsprechend wurden diese Aspekte nochmals festgeschrieben und teilweise sogar verschärft: Bereits seit 1. Juni 2013 werden den Mitgliedern des Landtags die Kosten für Mitarbeiter bis zum 4. Verwandtschaftsgrad nicht mehr erstattet. Selbiges gilt für die Beschäftigung von Verwandten bis zum 3. Grad der anderen Abgeordneten. In der Neufassung des Abgeordnetenrechts wird nun auch die pauschale Bezahlung von Parteigeschäftsstellen für Zuarbeit ausgeschlossen, ebenso sind Verträge mit Firmen nicht erstattungsfähig, die den Abgeordneten gehören oder an denen sie oder andere Abgeordnete mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind. Verboten ist nun auch die Erstattung aus der Mitarbeiterpauschale, wenn die Mitarbeiter zugleich im Unternehmen des Abgeordneten tätig sind.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm sprach von einem guten Tag für die Bayerische Volksvertretung.

Stamm: „Der Bayerische Landtag ist eine selbstbewusste und moderne Volksvertretung. Daher ist es allen Abgeordneten ein Anliegen, das Abgeordnetenrecht ebenso zeitgemäß zu halten. Besonders freut mich die parteiübergreifende Zustimmung zu den Inhalten. Das stärkt den Bayerischen Landtag in seinem Ansehen bei der Bevölkerung.“

Nach der Verabschiedung des neuen Abgeordnetenrechts setzte der Landtag die im Gesetz vorgesehene neue Abgeordnetenrechtskommission ein. Im Vergleich zum Vorgängergremium, der „Diätenkommission“, wurde die Anzahl der Kommissionsmitglieder von sieben auf neun erhöht und deren Kompetenzen erweitert. Beispielsweise wird sie als Ratgeber des Landtags in Angelegenheiten des parlamentarischen Mandats tätig werden.

Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Prof. Dr. Manfred Bengel, Ehrenpräsident der Notarkasse
  2. Prof. Günther G. Goth, Vorsitzender des Vorstands des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e.V.
  3. Hildegund Holzheid, Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a.D.
  4. Peter Mosch, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Audi AG
  5. Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung Tutzing
  6. Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter, Professor für Politikwissenschaft
  7. Annette Roeckl, Unternehmerin
  8. Prof. Dr. em. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D.
  9. Harald Strötgen, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 26.03.2014 (ap)

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: 17/789

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