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Landtag: Neue Regelungen im Abgeordnetengesetz einstimmig verabschiedet

26. März 2014 by Klaus Kohnen

Einstimmig hat der Bayerische Landtag ein neues Abgeordnetengesetz verabschiedet, das am 1. Mai in Kraft tritt. Nachdem bereits seit dem 1. Juni 2013 den Abgeordneten die Kosten für Mitarbeiter bis zum 4. Verwandtschaftsgrad nicht mehr erstattet werden, wurden nun auch die pauschale Bezahlung von Parteigeschäftsstellen für Zuarbeit ausgeschlossen. Auch sind Verträge mit Firmen nicht erstattungsfähig, die den Abgeordneten gehören oder an denen sie oder andere Abgeordnete mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind. Verboten ist nun auch die Erstattung aus der Mitarbeiterpauschale, wenn die Mitarbeiter zugleich im Unternehmen des Abgeordneten tätig sind.

Damit habe der Landtag alle potentiell kritischen Punkte in der Regelung der Beschäftigung von Mitarbeitern abgearbeitet, erklärte Josef Zellmeier (CSU) und bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit aller Fraktionen an dem Gesetz.

„Wir haben mehr Sicherheit für die Abgeordneten und mehr Transparenz für die Öffentlichkeit“, so Zellmeier.

Er begrüßte auch ausdrücklich die klarere Regelung des Prüfungsrechts durch den Obersten Rechnungshof (ORH).

„Ordnungsgemäße Verwendung der Mittel darf er prüfen, aber nicht die Erforderlichkeit. Hier pochen wir auf das freie Mandat“, betonte Zellmeier.

Volkmar Halbleib von der SPD-Fraktion äußerte sich ebenfalls zufrieden mit dem Gesetz, wies aber darauf hin, dass es immer noch Möglichkeiten der Optimierung gebe.

„Jede Regelung muss immer mal wieder neu justiert werden“, sagte Halbleib und wies als Beispiel auf die Frage der geldwerten Zuwendungen hin.

Florian Streibl von der Fraktion FREIE WÄHLER lobte die Regelung und dankte insbesondere der Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die sich für konsequent für strengere Regelungen eingesetzt hatte. Der Landtag habe richtig gehandelt, um sein Ansehen im Land zu erhalten.

„Die Demokratie lebt vom Vertrauen des Volkes in die gewählten Vertreter“, mahnte Streibl, riet aber auch davon ab in einen moralischen Wettbewerb um die strengstmögliche Regelung zu treten. „Eine Regelung muss auch lebbar sein und dieses Gesetz ist lebbar“, so Streibl.

Thomas Gehring von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lobte den Willen aller Fraktionen klare Regelungen zu formulieren.

„Wir haben strengere Regeln geschaffen“, stellte Gehring klar und bekundete Zufriedenheit über die transparente Darstellung der neuen Regelungen. „Man muss über die diese Dinge auch öffentlich reden können“, erklärte Gehring.

Einig waren sich alle vier Redner über die Vorteile der ebenfalls beschlossen Indexierung der Diäten nach statistischen Eckdaten der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Neu berufen und umbenannt wurde auch die vormalige Diätenkommission, die künftig Abgeordnetenrechtskommission heißen wird. Die Zahl der Kommissionsmitglieder wurde von sieben auf neun erhöht und deren Kompetenzen erweitert. Beispielsweise wird sie als Ratgeber des Landtags in Angelegenheiten des parlamentarischen Mandats tätig werden.

Die Abgeordnetenrechtskommission der 17. Wahlperiode besteht aus: Prof. Dr. Manfred Bengel (Ehrenpräsident der Notarkasse), Prof. Günther G. Goth (Vorstandsvorsitzender des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e.V.), Hildegund Holzheid ( Bayerische Verfassungsgerichtshofspräsidentin a.D.), Peter Mosch (Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Audi AG), Prof. Dr. Ursula Münch (Direktorin der Akademie für Politische Bildung Tutzing), Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter (Professor für Politikwissenschaft), Annette Roeckl (Unternehmerin), Prof. Dr. em. Udo Steiner (Bundesverfassungsrichter a.D.), Harald Strötgen (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München).

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 26.03.2014 (von Zoran Gojic)

 

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: 17/789

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