Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt bayerische Bundesratsinitiative für einen verbesserten strafrechtlichen Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen

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Bausback: „Beim Schutz von Minderjährigen steht der Staat in einer besonderen Verantwortung!“

Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative von Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback für einen verbesserten Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen beschlossen.

Bausback: „Unser aktuelles Strafrecht reicht nicht beim Schutz von Minderjährigen bei Nacktaufnahmen. Das müssen wir rasch ändern. Insbesondere mit Blick auf den Schutz ihrer heranreifenden Persönlichkeit steht der Staat hier in einer besonderen Verantwortung!“

Mit Bayerns Bundesratsinitiative soll jetzt das Strafrecht verschärft und das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.

Bausback erläuterte zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs:

„Zum einen müssen wir im Gesetz klarstellen, dass jede sexuell aufreizende Darstellung von Minderjährigen unter den Begriff der kinder- und jugendpornographischen Schriften fällt. Es darf nicht darauf ankommen, ob ein Kind auf einem Foto eine Handlung vornimmt oder einfach nur sexuell aufreizend abgebildet wird, zum Beispiel durch eine Fokussierung auf die entblößten Genitalien.“

Der Minister weiter: „Darüber hinausgehend müssen wir auch bei Bildaufnahmen, die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen ohne den Begriff der pornographischen Schrift zu erfüllen, handeln. Wir wollen hier ganz gezielt den Handel mit solchen Aufnahmen unter Strafe stellen – sei er entgeltlich oder im Rahmen eines ‚Tauschsystems‘.“

Für sozialadäquate Verbreitungsformen – wie beispielsweise bei Abbildungen in medizinischen Lehrbüchern – seien Ausnahmen vorgesehen.

Bayerns Justizminister abschließend: „Der Staat kann es nicht hinnehmen, wenn sich ein Marktplatz für Nacktbilder von Kindern entwickelt. Auf diese Weise werden die Kinder zur Ware und zu jedenfalls potenziellen Objekten sexueller Lust degradiert und so kommerzialisiert. Das verstößt gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft! Dagegen muss das Strafrecht ein klares Zeichen setzen!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 01.04.2014

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