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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst hat einen hohen Preis

2. April 2014 by Klaus Kohnen

„Für Städte und Gemeinden hat die Einigung in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf 5,4 Prozent für zwei Jahre einen hohen Preis. Der Kompromiss ist für die kommunale Seite gerade noch erträglich. Vor allem auf Städte und Gemeinden, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind, kommen hohe Lasten zu. Die Kämmerer werden ihre Bleistifte spitzen müssen, denn die Tariferhöhung bedeutet für die angespannten kommunalen Haushalte eine außerordentliche Belastung“, erklärt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer.

Rückwirkend zum März 2014 sollen die Beschäftigten insgesamt drei Prozent mehr Gehalt bekommen – mindestens jedoch 90 Euro pro Monat mehr, um Geringverdienern ein Plus von mehr als drei Prozent zu geben. 2015 sollen die Gehälter dann nochmals um 2,4 Prozent steigen. Der Abschluss kostet bundesweit die kommunalen Arbeitgeber 2014 rund 2,55 Milliarden Euro und 2015 zusätzliche zwei Milliarden Euro; nach einer ersten ganz groben Schätzung dürften bayerische kommunale Arbeitgeber 2014 mit rund 380 Millionen Euro und 2015 mit 300 Millionen Euro betroffen sein.

„Für die kommunalen Beschäftigten musste ein Ausgleich für die Preissteigerungen gefunden werden: Beschäftigte in kommunalen Diensten leisten wertvolle Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger – zum Beispiel in Kindertagesstätten, Bussen, Bahnen, bei Müllentsorgung, Wasserversorgung und in den Verwaltungen. Wer gute Leistungen erbringt, muss entsprechend entlohnt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern erspart die Einigung in den Tarifverhandlungen Belastungen und Beeinträchtigungen durch weitere Streiks: So sind etwa die Folgen von Streikaktionen für Kinder und Eltern in Kitas ebenso kurzfristig zu spüren wie für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr“, sagt Buckenhofer.

Positiv bewertet Buckenhofer die Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten:

„Das bringt den Kommunen Planungssicherheit für die Aufstellung der Haushalte.“

Wichtige Punkte des Abschlusses laut Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:

  • Entgelt: 3,0 Prozent ab März 2014 (mindestens 90 Euro), weitere 2,4 Prozent ab März 2015.
  • Auszubildende: 40 Euro ab März 2014; weitere 20 Euro ab März 2015. Die bestehende Übernahmeregelung wird verlängert; keine Übernahmeverpflichtung.
  • Urlaubsanspruch: Vereinheitlichung auf 30 Tage; Auszubildende: 1 Tag mehr als bislang.
  • Versorgungsbetriebe: Übertragung der Entgelterhöhungen in den TV-V ohne Mindestbetrag (3,3 Prozent ab März 2014; weitere 2,4 Prozent ab März 2015), weitere spezifische Regelungen.
  • Nahverkehr und Krankenhäuser: keine Sonderregelung vereinbart.
  • Laufzeit: 24 Monate

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 02.04.2014

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