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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Haushaltsausschuss – Staatsunternehmen sollen mehr Frauen in Führungsgremien berufen

2. April 2014 by Klaus Kohnen

Seit 1996 verpflichtet das Bayerische Gleichstellungsgesetz den Freistaat, Gremien möglichst gleichmäßig mit Frauen und Männern zu besetzen. Das gilt auch für Aufsichtsratsmandate und Führungspositionen in den rund 100 Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist. Wie der neueste Beteiligungsbericht zeigt, kann von Gleichmäßigkeit indes keine Rede sein: 11 Prozent Frauen gab es 2012 im Management der Beteiligungsfirmen, 13 Prozent in den Aufsichtsräten.

„Das ist zu wenig, darüber sind wir uns alle einig“, konstatierte Ernst Weidenbusch (CSU).

Uneinig waren sich die Fraktionen allerdings darüber, in welchem Tempo die Staatsregierung dazu gebracht werden soll, ein Maßnahmenpaket zu schnüren.

Die SPD hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und den Antrag gestellt, die Staatsregierung aufzufordern, „unverzüglich ein Konzept mit Zeit- und Zielvorgaben vorzulegen“, wie die Frauenquote in den betroffenen Firmen erhöht werden könne. Die CSU reagierte mit dem Antrag, die Staatsregierung zunächst aufzufordern, über die gängige Besetzungspraxis zu berichten und zu prüfen, „ob und inwieweit der Anteil an Frauen (…) nachhaltig und zeitnah erhöht werden kann“. Weidenbusch begründete den gemächlicheren Ansatz seiner Fraktion mit dem Beamtenrecht: Möglicherweise sei es dem Staat gar nicht erlaubt, bei bestimmten Stellenbesetzungen nach Geschlecht und nicht ausschließlich nach Leistung und Eignung zu entscheiden. Dieses Argument ließ Dr. Simone Strohmayr (SPD) nicht gelten:

„Das von uns geforderte Konzept soll solche Fragen natürlich beantworten.“

Strohmayr befürchtete, die CSU wolle ein geeignetes Maßnahmenpaket „nur verzögern. Ein neuer Prüfbericht wird keine neuen Erkenntnisse bringen. Die Zahlen liegen auf dem Tisch.“

Dem pflichtete Claudia Stamm (Bündnis 90/Grünen) bei:

„Es steht heute schon fest, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen.“

Auch Thomas Mütze (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den SPD-Antrag und verwies auf Norwegen, wo es binnen fünf Jahren gelungen sei, die Frauenquote in Aufsichtsgremien von Aktiengesellschaften von 9 auf 40 Prozent zu erhöhen. Weidenbusch entgegnete, die norwegischen Zahlen sähen gut aus, dahinter verberge sich aber die Tatsache, dass dort ein sehr kleiner Kreis von Frauen unzählige Aufsichtsratsmandate auf sich vereine.

„Mit Gleichberechtigung hat das wenig zu tun.“

Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) riet gänzlich von Quoten ab; die oder der Bestgeeignete solle und werde sich durchsetzen, bei Juristen etwa durch die Examensnote. Strohmayr entgegnete, zu viele Führungsposten würden in Deutschland durch informelle Netzwerke besetzt, die es zunächst „zu knacken“ gelte, bevor sie Pohls Optimismus teilen könne.

Fest stand am Ende: Welche Maßnahmen der Freistaat Bayern ergreifen könnte, um die Führungsgremien seiner Beteiligungen mit mehr Frauen zu besetzen, wird der Haushaltsausschuss im Herbst debattieren. Denn bis zur Sommerpause, beschlossen die Abgeordneten, müssen Finanz- und Sozialministerium jetzt berichten: Wie werden die Posten besetzt? Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es? Welchen Erfolg hatten etwaige bisherige Fördermaßnahmen für Frauen? Welche weiteren Förderinstrumente sind vorstellbar? Zwar scheiterte der SPD-Antrag nach einem fertigen Konzept schließlich an der CSU-Mehrheit. Dafür stellte sich der Ausschuss einstimmig hinter den Prüfantrag der Regierungsfraktion.

„Und der ist immerhin besser als gar nichts“, so Strohmayr.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 02.04.2014 (von Jan Dermietzel)

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