Gesetzgebung

StMWMET: Reform des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) – „Bayern mit Ergebnissen sehr zufrieden“

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Bund und Länder haben sich auf eine Reform des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) geeinigt. Die wichtigsten Ergebnisse aus bayerischer Sicht:

1. Die Reform stellt sicher, dass die Dynamik des Anstiegs der EEG-Umlage gebrochen wird.

Aigner: „Wir haben die Preise im Griff. Die EEG-Umlage wird die Strompreise nicht mehr unbegrenzt in die Höhe treiben.“

2. Vor allem bei der Biomasse hat sich Bayern durchgesetzt

Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz, Biomasse hat im bayerischen Energiekonzept einen festen Platz.

Die Flexibilitätsprämie bleibt. Sie wird auch dann gewährt, wenn die elektrische Leistung erhöht wird, aber die Stromproduktion insgesamt gleichbleibt.

Damit können wir den „Bayernplan“ umsetzen.

3. Bürgerfreundlicher Ausbau der Windkraft in Bayern ermöglicht

Die standortabhängige Vergütung („Referenzertragsmodell“) wird so ausgestaltet, dass ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb möglich ist.

Der bayerische Vorschlag für eine Länderöffnungsklausel im Baurecht zu Abstandsregelungen wird umgesetzt. Das wird eine sachgerechte Einbeziehung von Bürgern und Kommunen in den Windkraftausbau ermöglichen und die Akzeptanz der Energiewende erhöhen.

4. Geschlossener Einsatz gegen Mehrbelastungen der Wirtschaft

Die Stromerzeugung zum Eigenverbrauch aus bestehenden Anlagen wird nicht mit der EEG-Umlage belastet. Auf Strom aus neuen Eigenverbrauchsanlagen des produzierenden Gewerbes ist nur ein geringer Anteil der EEG-Umlage zu bezahlen, ebenso auf Strom aus sonstigen Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärmekopplungsanlagen.

5. Die Stromversorgungssicherheit in Bayern ist gewährleistet.

StMWMET, Pressemitteilung v. 02.04.2014