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StMASFI: 50.000ster Antrag in Bayern – Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell

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„Bayerns Eltern haben bis heute bereits 50.000 Mal das Betreuungsgeld beantragt. Das sind mehr als 72 Prozent aller anspruchsberechtigten Eltern. Die hohe Nachfrage belegt: Das Betreuungsgeld ist für junge Eltern, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen, enorm wichtig. Es schafft die Balance zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und gibt Familien den nötigen Freiraum, die Betreuung so zu gestalten, wie es am besten zum Kind und zur Familie passt“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute in München.

Betreuungsgeld erhalten seit August letzten Jahres bundesweit Eltern, die für ihr Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, in Anspruch genommen werden. In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Es informiert junge Familien über das „Servicetelefon Betreuungsgeld“ unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

StMASFI, Pressemitteilung v. 08.04.2014