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Staatsanwaltschaft Augsburg: Stand des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Beschlagnahme der Sammlung Gurlitt

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Aufgrund zahlreicher Presseanfragen zum Stand des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Beschlagnahme der Sammlung Gurlitt erklärt die Staatsanwaltschaft folgendes:

Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens haben sich jedoch neue Erkenntnisse ergeben, die der StA Augsburg Anlass geben – auch im Hinblick auf die fundierte Beschwerde der Verteidiger Prof. Dr. Tido Park und Derek Setz -, die rechtliche Situation neu zu bewerten. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Augsburg am 09.04.2014 die Beschlagnahme aufgehoben und alle beschlagnahmten Gegenstände freigegeben.

Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet. Die Verteidiger haben ergänzende Akteneinsicht beantragt und eine anschließende Stellungnahme zu den Vorwürfen angekündigt.

Staatsanwaltschaft Augsburg, Pressemitteilung v. 09.04.2014