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StMBKWK: Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle beim Hochschulausschuss des Bayerischen Landtags

9. April 2014 by Klaus Kohnen

„Im bundesweiten Vergleich sind Bayerns Hochschulen gut finanziert“ – Zielvereinbarungen dienen Planungssicherheit

„Im bundesweiten Vergleich betrachtet sind die Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Bayern gut finanziert“, betonte Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle heute im Hochschulausschuss des Bayerischen Landtags.

  1. Als Grundlage dazu dient das Innovationsbündnis 2018. Durch dieses sichert der Freistaat Bayern den Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen eine finanzielle Mindestausstattung auf dem Niveau von 2013 zu. Nach Minister Spaenle gibt es vergleichbare Vereinbarungen nur in wenigen Ländern Deutschlands. Auf der Grundlage des Innovationsbündnisses schließen die bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen Zielvereinbarungen.
  2. Für den Ausbau der Studienplätze an den bayerischen Hochschulen hat der Freistaat im Rahmen des Hochschulpaktes das „bundesweit anspruchsvollste Ausbauprogramm“ vorgelegt. Mit über 4.000 Stellen, von denen die meisten auf Dauer angelegt sind, wurden und werden damit rund 50.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen. Die letzten davon noch fehlenden 400 Stellen werden in Abstimmung den Hochschulen noch in diesem Jahr zugewiesen. Für das Ausbauprogramm stehen jährlich über 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  3. Minister Spaenle machte deutlich, dass pro Jahr eine Summe von rund 400 Millionen Euro allein für Investitionen in den Baubestand von Hochschulen und Klinika zur Verfügung stehe. Hier wolle er „weiter kommen“.
  4. Mit Blick auf die Fortsetzung der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern von Hochschulen und Forschung verwies der Minister auf die längst fällige Umsetzung der Vereinbarung der Großen Koalition auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere die Fortsetzung des Hochschulpakts und des Pakts für Forschung und Innovation, ein Nachfolgeprogramm für die Exzellenzinitiative und den Einstieg in eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen. Diese könne bei entsprechender Änderung des Art. 91 b GG ermöglicht werden und bis zu einem Volumen von zwei Prozent der Mittel reichen, die die Länder für ihre Hochschulen als Grundfinanzierung aufwenden.

    Zur Finanzierung des Bundes sind im Koalitionsvertrag klare Aussagen getroffen: rund 4,5 Milliarden Euro seien zur Entlastung der Länder im Hochschulbereich, 3 Milliarden Euro für Forschung vorgesehen. Diese Mittel müssen auch rasch für die vereinbarten Ziele zur Verfügung stehen, forderte Minister Spaenle.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 09.04.2014

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