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StMJ: Bayerns Justizminister berichtet im Bayerischen Landtag über die aktuellen Entwicklungen beim sog. Schwabinger Kunstfund

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Bausback: „Vereinbarung großer Erfolg!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback berichtet heute im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags zur Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern, Bund und Cornelius Gurlitt. Der Minister bei diesem Anlass:

„Die einvernehmliche Lösung, die wir gemeinsam mit dem Bund und Herrn Gurlitt erreichen konnten, ist ein großer Erfolg – und zwar für alle Betroffenen. Die Botschaft, die von dieser Vereinbarung ausgeht, lautet: Die Erforschung der Herkunft der Bilder durch die Taskforce wird weitergehen – losgelöst vom Fortgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens!“

Der Minister weiter: „Damit sind zwei Dinge nun auch formal voneinander getrennt, die – und das habe ich immer betont – von Anfang an getrennt voneinander zu sehen waren: Auf der einen Seite das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft Augsburg geführt wird und in dem die Regeln der Strafprozessordnung gelten und auch die Rechte von Herrn Gurlitt zu wahren sind. Auf der anderen Seite die Frage: Wie gehen wir mit den Bildern um? Hinter dieser Frage verbirgt sich eine weitere, übergeordnete Frage: Wie geht Deutschland mit seiner Verantwortung für die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus um – und mit seinen Opfern?“

Bausback weiter: „Ich freue mich und erkenne ausdrücklich an, dass auch Herr Gurlitt sich der moralischen Dimension dieser Frage bewusst war und zu seiner moralischen Verantwortung steht. Diese Vereinbarung sichert die Arbeit der Taskforce jenseits des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab und stellt sie auf eine eigene Grundlage. Und diese Arbeit schafft schließlich die Grundlage dafür, dass auch und gerade Opfer des nationalsozialistischen Terrors ihre Rechte an Kunstwerken geltend machen können. Das lag mir von Anfang an besonders am Herzen. Das sollte allen besonders am Herzen liegen.“

Der Minister abschließend: „Ich habe von Anfang an gesagt: Es ist wichtig, dass mit Herrn Gurlitt geredet wird. Wir haben mit ihm geredet. Er hat mit sich reden lassen. Das Ergebnis ist: Einvernehmlich haben wir für die in Mitten stehenden Fragen für diesen konkreten Fall eine gute Antwort gefunden. Aber die grundsätzlichen Fragen bleiben. Die muss die Rechtspolitik lösen. Ich habe mit dem Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz einen konkreten Vorschlag gemacht. Den gilt es jetzt umzusetzen. Es gibt keinen Grund, sich jetzt zurück zu lehnen! Wenn der nächste Kunstfund hochkommt und das deutsche Recht hat wieder keine Antworten, ist das durch nichts zu rechtfertigen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 09.04.2014