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StMWMET: GRW-Fördergebiete für Ostbayern stehen / Staatsregierung fordert weiter Sonderfördergebietsplafond und sichert finanzielle Unterstützung für Grenzregionen ab

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Am 7. April beschlossen Bund und Länder die deutsche Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für die Förderperiode 2014 bis 2020. Die von Deutschland vorgeschlagene Regionalfördergebietskarte war von der EU-Kommission bereits am 11. März genehmigt worden. Damit sind die künftigen GRW-Fördergebiete in Bayern nun amtlich.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Es ist erfreulich, dass Bayern weiterhin in der GRW dabei ist. Nahezu der gesamte Grenzstreifen zur Tschechischen Republik konnte als Fördergebiet ausgewiesen werden. Damit kann das Fördergefälle Richtung Osten wirksam begrenzt werden.“

Das neue bayerische GRW-Gebiet hat einen Umfang von insgesamt 856.000 Einwohnern, davon gut 500.000 Einwohner für sogenannte „C-Fördergebiete“ mit besonders günstigen Förderkonditionen für gewerbliche Investitionen. Gebiete im Umfang von rund 355.000 Einwohnern werden D-Gebiet.

Dass Bayern weiterhin über C-Gebiete verfügt, ist nicht selbstverständlich. Das bayerische Kontingent, das eigentlich Berlin zusteht, auf das die Bundeshauptstadt aber verzichtete, konnte in harten Verhandlungen mit Bund und Ländern errungen werden. Wäre dies gescheitert, hätte Bayern sämtliche C-Gebiete verloren.

Aigner will sich mit diesem Erfolg noch nicht zufrieden geben und sieht die EU weiter in der Verantwortung:

„Wir hätten gern die gesamte Grenzregion im C-Gebiet gehabt. Dass das nicht geht, hat allein die EU zu vertreten. Wir haben aber den Sonderfördergebietsplafond für Ostbayern noch nicht aufgegeben. Sobald ein neuer und hoffentlich verständigerer Wettbewerbskommissar bestellt ist, stehen wir wieder vor der Tür und fordern eine Aufstockung des bayerischen Fördergebiets.“

Die Staatsregierung hatte sich in Brüssel bereits lange vor der Neuabgrenzung des GRW-Gebiets und auch noch bis zuletzt vergeblich für ein spezielles Kontingent an C-Fördergebieten für die gesamte ostbayerische Grenzregion eingesetzt.

Die jetzt beschlossene Förderkulisse wertet die Wirtschaftsministerin unter den gegebenen Umständen als bestmögliche Lösung:

„Bei dem knappen Fördergebietsumfang mussten in den Landkreisen Schwerpunkte gesetzt werden. Ziel war es, ein Fördergebiet zu schaffen, von dem über Gemeindegrenzen hinaus möglichst gute Strukturwirkungen für die ganze Region ausgehen. Das wird mit dieser Abgrenzung gelingen.“

Beachtliche Fortschritte sieht Aigner beim Abbau des Fördergefälles zu den bayerischen Nachbarregionen, besonders mit Blick auf die ostdeutschen Länder:

„Ab 2018 verschwindet in der GRW der Unterschied zwischen Ost und West. Das verbessert die Chancen bayerischer Standorte im Wettbewerb deutlich.“

Gerade zu Thüringen und Sachsen betrug der Abstand bei den Fördersätzen bis zu 30 Prozentpunkte. Ab 2018 schrumpft die Differenz auf 10 Prozentpunkte.

Grenzlandgemeinden, die nicht als C-Gebiete berücksichtigt werden konnten, kann Aigner beruhigen:

„Wir werden unsere Wirtschaftsförderprogramme intelligent und kreativ einsetzen, um die von Brüssel zu verantwortenden Härten für die betroffenen Gemeinden auszugleichen. Wir haben dazu ein ganzes Bündel von Maßnahmen geschnürt und setzen alles daran, um in den strukturschwächeren bayerischen Regionen auch künftig eine wirksame Regionalförderung zu gewährleisten.“

Die Karte der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2014-2020“ kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/2014/Foerdergebiete_Regionalfoerderung-2014-2020.pdf (PDF, 454 KB).

StMWMET, Pressemitteilung v. 09.04.2014