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StMASFI: „Förderung für innovative Arbeitsmarktmaßnahmen – noch bis 9. Mai 2014 einen Antrag stellen“ – Arbeitsmarktfonds

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„Obwohl der Arbeitsmarkt in Bayern derzeit beste Chancen bietet, ist das für uns kein Grund zum Ausruhen. Denn vor allem Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien brauchen spezielle Unterstützung. Passgenaue Qualifizierung, ganzheitliche Betreuung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung sind die Erfolgsrezepte, damit auch ihnen der Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt gelingt. Mit dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds ermöglichen wir solche Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute in München.

„Das Ziel der Vollbeschäftigung bis 2018 können wir nur erreichen, wenn wir insbesondere durch präventive Maßnahmen Arbeitslosigkeit verhindern. Jeder Jugendliche und junge Erwachsene soll in Bayern eine Chance zum Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt erhalten – auch diejenigen ohne Schulabschluss, mit abgebrochener Ausbildung oder nicht beendetem Studium. Der Arbeitsmarktfonds bietet auch hier die Möglichkeit, innovative Maßnahmen zu fördern und Jugendlichen eine Perspektive zu eröffnen“, so Müller abschließend.

Mit dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Allein seit 2010 konnten damit rund 100 Projekte mit insgesamt knapp 19 Millionen Euro gefördert werden. Im diesjährigen Fördertopf befinden sich rund 6,2 Millionen Euro. Anträge auf Förderung können bis 9. Mai 2014 beim Bayerischen Arbeitsministerium gestellt werden. Die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds – aus Vertretern der Wirtschaft, der Kammern, der Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung – entscheidet am 16. Juli 2014 über jene Maßnahmen, die für bis zu drei Jahre aus dem Arbeitsmarktfonds gefördert werden. Nähere Informationen zum Arbeitsmarktfonds, zum Antragsverfahren sowie der aktuelle Förderleitfaden sind unter www.sozialministerium.bayern.de/arbeit/fonds abrufbar.

StMASFI, Pressemitteilung v. 14.04.2014