Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes und des Bayerischen Rechtssammlungsgesetzes v. 08.04.2014 wurde am 15.04.2014 verkündet. Es tritt rückwirkend zum 07.10.2013 in Kraft.
GVBl (07/2014) v. 15.04.2014, S. 117
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