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Universität Regensburg: Presseerklärung zu den Plagiatsvorwürfen gegen Bundesminister Gerd Müller

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Am 7. April 2014 hatte die Plattform „Politplag“ eine Presseerklärung lanciert, der zufolge sich in der Dissertation von Gerhard Müller „Die Junge Union Bayern und ihr Beitrag zur politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, Phil. Diss., Universität Regensburg, 1988“, Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis fänden.

Der Hinweis wurde von der Universität Regensburg umgehend an den Ombudsmann weitergeleitet. Satzungsgemäße Aufgabe des Ombudsmannes ist es, derartige Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe zu prüfen. Der Bericht des Ombudsmannes wurde, unter Einbeziehung von dessen Stellvertreter, am 15. April der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens übermittelt. Die Kommission hat sich der Bewertung des Ombudsmannes angeschlossen und sieht keine Notwendigkeit, ein förmliches Vorprüfungsverfahren zu eröffnen.

Die Überprüfung durch den Ombudsmann erbrachte keine Hinweise darauf, dass die 1987 vorgelegte Dissertation von Gerhard Müller gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstößt. Die Art und Weise, wie vom Autor benutzte Literatur und Quellen dokumentiert sind, ist nicht darauf angelegt, die eigentliche intellektuelle Autorschaft an Erkenntnissen, Ideen, Argumenten oder Thesen zu verschleiern. Auch an den wenigen Stellen, wo Wortfolgen übernommen wurden, ohne sie durch Anführungszeichen zu markieren, wird die Herkunft durch Anmerkungsziffern und Seitennachweis belegt. Dem in der Presse kolportierten Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens fehlt insofern die Grundlage.

Universität Regensburg, Pressemitteilung v. 22.04.2014