Gesetzgebung

StMUV: Wettbewerb soll Dispozinsen senken – Gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausgeschlossen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Anlässlich der aktuellen Debatte über Dispozinsen begrüßte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber, dass sich nun auch verschiedene Banken beim Dispokredit bewegen wollen.

„Es ist den Verbrauchern nicht zu vermitteln, dass sie für ihr Guthaben nur ein Prozent Zinsen bekommen, während sie für die Kontoüberziehung zehn Prozent oder noch mehr zahlen müssen. Bei der Höhe der Dispozinsen sind die Banken in der Pflicht, maßvoll zu agieren. Zur Senkung der Dispozinsen setzen wir auf Wettbewerb. Um den Wettbewerb zu stärken, ist mehr Transparenz bei den Dispozinsen notwendig“, so Huber.

Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat deshalb die EU aufgefordert, Banken künftig neben den Kontoführungsgebühren auch zur ​Veröffentlichung der Dispozinsen im Internet zu verpflichten. Das Europäische Parlament hat sich dieser Forderung mittlerweile angeschlossen. Eine endgültige Entscheidung auf EU-Ebene steht noch aus.

Huber: „Wir werden die Entwicklung am Markt genau beobachten. Sollten die Refinanzierungskosten der Banken und die Dispozinsen weiterhin so stark auseinanderklaffen, müssen auch gesetzgeberische Maßnahmen erwogen werden.“

Dies ist in einzelnen europäischen Ländern bereits der Fall. Eine Obergrenze für Dispozinsen gibt es beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz.

Es gehe aber nicht nur um die Höhe der Dispozinsen, sondern generell um die Einräumung eines Dispokredits.

Huber: „Der Dispokredit darf nicht zum Einstieg in die Privatinsolvenz werden. Die Einräumung des Dispokredits soll daher kein Automatismus sein, sondern eine bewusste Entscheidung des Verbrauchers voraussetzen. Wichtig ist außerdem, dass Bankkunden bereits bei Gewährung des Dispokredits umfassend über die Risiken und Folgekosten aufgeklärt werden. Bei einer dauerhaften Kontoüberziehung ist ein Kundengespräch mit dem Ziel einer Umschuldung notwendig. Das setzt ein effektives Frühwarnsystem voraus.“

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde deshalb vereinbart, dass Banken verpflichtet werden, ihren Kunden beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben (S. 64, PDF, 970 KB). Außerdem sollen Banken bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme den Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten.

„Der Dispokredit ist die teuerste Kreditform. Ziel muss deshalb eine Umschuldung sein. Die zügige Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt ist ein erster wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucher“, so Huber.

StMUV, Pressemitteilung v. 27.04.2014