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StMBKWK: Rund 105.000 Grundschüler erhalten am Freitag Übertrittsempfehlung

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Schulwahl nach der 4. Klasse vorläufig und punktuell – Durchlässiges bayerisches Bildungswesen eröffnet viele Wege  / Übertrittsempfehlung dient Eltern als wichtige Grundlage für die Schulwahl ihrer Kinder

An diesem Freitag erhalten rund 105.000 Grundschülerinnen und -schüler die Übertrittsempfehlung. Die Übertrittsempfehlung der Grundschullehrkräfte stellt aus Sicht des Kultusministeriums eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Eltern über den Bildungsweg ihrer Kinder im unmittelbaren Anschluss an die Grundschule dar. Die Grundschullehrkräfte kennen die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus einer in der Regel zweijährigen gemeinsamen Schulzeit. Aufgrund ihrer pädagogischen Erfahrung und der Kenntnis der Anforderungen an den weiterführenden Schulen können sie Eltern wichtige Empfehlungen für ihre Entscheidung an die Hand geben und weitere Anschlussmöglichkeiten aufzeigen.

Denn: Die Schulwahl nach der vierten Klasse ist vorläufig und punktuell. Im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern noch viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder auf erworbenen Abschlüssen aufbauen – „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die Möglichkeit, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss, und der deutliche Ausbau der beruflichen Bildung, etwa der Fachoberschulen, eröffnen den Schülern vielfältige Optionen. Beispielsweise werden deutlich über 40 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern inzwischen über den Weg der beruflichen Bildung erworben.

Intensive Begleitung in der Phase des Übertritts: Knapp 80 Prozent der Eltern halten Übertrittsempfehlung für sinnvoll

Das Kultusministerium begleitet Eltern und Lehrer in der für viele Familien wichtigen Phase des Übertritts intensiv. Seit 2010 befragt das Ministerium Eltern und Lehrkräfte deshalb mit einer repräsentativen Umfrage an 700 Grundschulen. Die Umfrage wird auch in diesem Jahr in den ersten beiden Maiwochen durchgeführt. In der Umfrage können sich an den ausgewählten Schulen Eltern, Lehrer und Schulleitungen zu zentralen Themen der Übertrittsphase äußern. Diese wichtigen Rückmeldungen bindet das Kultusministerium in eine kontinuierliche Bewertung der Übertrittsphase mit ein.

Die Umfragen der letzten Jahre haben gezeigt: Vor allem die Zustimmung der Eltern zu Maßnahmen zur Senkung des Leistungsdrucks in der Übertrittsphase, etwa die Ansage von Proben und die Unterscheidung in Phasen mit und ohne Proben, hat kontinuierlich zugenommen. Die jüngste Erhebung aus dem Jahr 2013 bestätigte die Akzeptanz der Übertrittsempfehlung ausdrücklich: Über zwei Drittel (rund 70 Prozent) der Lehrkräfte und vier Fünftel (knapp 80 Prozent) der Eltern halten eine Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler für sinnvoll.

Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt

Das Übertrittsverfahren wurde auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen 2009 geändert. Die Beratung von Eltern und Schülern über mögliche Wege ihrer Schullaufbahn wurde intensiviert und die Verantwortung der Eltern beim Übertritt deutlich gestärkt – auf der Basis einer Übertrittsempfehlung durch die Grundschullehrkraft und den sich dann gegebenenfalls anschließenden Probeunterricht. So liegt die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule mittlerweile bei den Eltern, wenn im Probeunterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht wird.

Freigabe des Elternwillens führt nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit

Eine Entscheidung der Eltern ohne die pädagogische Einschätzung der Lehrkräfte muss nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen. Nach Ansicht einiger Bildungsexperten könnten dadurch im Gegenteil vor allem die Chancen von Kindern aus Familien mit einem besonders ausgeprägten Bildungshintergrund erhöht werden. Bayern setzt deshalb mit der Übertrittsempfehlung, die mit einer intensiven Beratung der Eltern einhergeht, sowie dem Ausbau der individuellen Förderung und der Ganztagsschulen auf die bestmögliche Teilhabe aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 28.04.2014