Gesetzgebung

Staatskanzlei: Grünes Licht für die Gesetzesvorlage zur Volksbefragung

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Bayern erstes Land mit Volksbefragung – Neues Instrument lebendiger Demokratie – Zusätzliche Legitimation von Großprojekten – Gesetzentwurf wird dem Landtag vorgelegt

Der Ministerrat gab heute grünes Licht für die Einführung von Volksbefragungen zu Vorhaben von landesweiter Bedeutung, die Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 angekündigt hatte. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mit der Volksbefragung schaffen wir ein Mehr an demokratischer Mitwirkung. Wir schaffen ein neues Instrument lebendiger Demokratie. Die Bürger werden durch die Volksbefragung noch wesentlich stärker in den politischen Prozess eingebunden als bisher.“

Die Volksbefragung werde politische Kraft entfalten, auch ohne rechtliche Verbindlichkeit. Denn die Volksbefragung in dem vorgesehenen festen Verfahrensablauf habe weit mehr Legitimität als bloße demoskopische Umfragen. Ihrem Ergebnis komme dadurch eine nicht zu unterschätzende politische Verbindlichkeit zu.

Herrmann: „Bayern wird das erste Land in Deutschland sein, in dem Volksbefragungen möglich sind. Mit plebiszitären Elementen, die zum Wesenskern unserer Bayerischen Verfassung gehören, haben wir hervorragende Erfahrungen gemacht. Staatsregierung und Landtag werden künftig in ihrer Entscheidungsfindung etwa zu bedeutsamen Großprojekten durch das Volk nicht nur unterstützt – durch ein positives Votum erfahren solche Projekte auch zusätzliche Legitimation.“

„Vorhaben von landesweiter Bedeutung, die zukünftig zum Gegenstand von Volksbefragungen gemacht werden können, sind zum Beispiel Vorhaben zur Herstellung und Sicherung einer für Bayern insgesamt relevanten Verkehrsinfrastruktur“, erläuterte der Innenminister.

Volksbefragungen sollen nur gemeinsam von Landtag und Staatsregierung initiiert und beschlossen werden können.

Herrmann: „Dies schließt einen unzulässigen Eingriff in die jeweilige Kompetenz des anderen Verfassungsorgans von vorneherein aus.“

Volksbefragungen sollen weitestgehend nach den Regeln eines Volksentscheids, unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze, durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.stmi.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.04.2014

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