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StMBKWK: Bildungs- und Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle bei der Eröffnung des Gedenkortes Schießplatz Hebertshausen

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„Wir dürfen die durch die SS ermordeten Kriegsgefangenen nicht vergessen“

„Nur wenn wir in Erinnerung behalten, was die Nationalsozialisten auch auf dem SS-Schießplatz Hebertshausen an Unrecht verübt und hier Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion angetan haben, können wir für die Zukunft lernen.“

Mit diesem Satz hob Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle heute bei der Gedenkfeier in Hebertshausen die Dimension des Verbrechens in deutschem Namen neu ins Bewusstsein. Dabei erinnerte er an den Handlungsauftrag der Mütter und Väter des Grundgesetzes, auf deutschem Boden nie wieder ein Unrechtsregime zuzulassen. Der ehemalige SS-Schießplatz in Hebertshausen, der zum Konzentrationslager Dachau gehörte, wurde nun als Gedenkort neu gestaltet und heute der Öffentlichkeit übergeben.

Auf dem SS-Schießplatz Hebertshausen wurden in den Jahren 1941 und 1942 über 4.000 sowjetische Kriegsgefangene von der SS ermordet. Grundlage bildeten der sogenannte Kommissarbefehl Hitlers und entsprechender Ausführungsbefehle des SS-Obergruppenführers Reinhard Heydrich. Die Erschießung der russischen Kriegsgefangenen in Hebertshausen, die als Teil des Vernichtungskriegs im Osten verstanden werden muss, ist Bestandteil der unmenschlichen Unrechtspolitik der Nazis.

„Damit wurden“, dies machte Minister Spaenle deutlich, „auch die völkerrechtlichen Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 und der Genfer Konvention von 1929 vom NS-Regime bewusst missachtet“.

„Wir alle hoffen, dass die Menschen in der Lage sind, aus der Geschichte zu lernen“, so Minister Spaenle.

Dazu bedürfe es der ehrlichen Darstellung auch unangenehmer Wahrheiten.

„Es ist unsere Pflicht, derer zu gedenken, die hier Opfer eines gewalttätigen, barbarischen Unrechtsregimes wurden, das alle Menschenrechte und moralischen Grundsätze mit Füßen trat“, betonte Minister Spaenle abschließend.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 02.05.2014