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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Gesundheitsausschuss – Suchtexperte informiert Abgeordnete über Risiken der E-Zigarette

6. Mai 2014 by Klaus Kohnen

Dass regelmäßige Raucher gefährlich leben, ist bekannt. 50 Prozent sterben an den Folgen des Rauchens, davon die Hälfte vor dem 70. Lebensjahr. Um dieses Risiko zu verringern und dennoch Nikotin zu sich zu nehmen, greifen immer mehr zur sogenannten E-Zigarette. Worum handelt es sich dabei? Welche Gefahren lauern dahiner? Das hat den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses jetzt Dr. Tobias Rüther erläutert, Leiter der Spezialambulanz für Tabakabhängigkeit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie München.

„Das Nichtraucherschutzgesetz hat in Bayern dafür gesorgt, dass wir ein Drittel weniger Herzinfarkte haben“, stellte Suchtexperte Rüther zu Beginn klar.

Rauchen sei eine Suchtkrankheit. Der Suchtstoff, das Nikotin, sei allein gar nicht so giftig. Die Schäden für den menschlichen Körper entstünden vor allem durch die sonstigen Inhaltsstoffe des Zigarettenrauchs. Deswegen gebe es seit einiger Zeit die elektrische Zigarette, ein längliches Kunststoffröhrchen, das auf Knopfdruck eine geringe Menge Flüssigkeit durch Hitze verdampft. Den Dampf atmet man ein, indem man an dem Plastikstäbchen zieht.

„Das ist in jedem Fall weniger ungesund als konventionelles Rauchen“, so Rüther.

Doch seien die Inhaltsstoffe der angebotenen Verdampfungsflüssigkeiten zur Zeit weder zuverlässig auf der Packung deklariert noch ihre langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit genügend erforscht.

„Man inhaliert diese Stoffe, das geht direkt ins Blut.“

Sorgen macht dem Suchtexperten, dass der Dampf häufig kinderfreundliche Aromen entfaltet wie etwa Vanille oder Bonbon und Jugendlichen zum Nikotingenuss hinführen könnte. Immerhin ist die Gefahr des Passivrauchens offenbar weitaus geringer mit der E-Zigarette, wenn Rüther auch hier den mangelhaften Forschungsstand beklagt. Er warb dafür, die E-Zigarette an Schulen und in Wirtshäusern zu verbieten, sie erst ab 18-Jährige zu verkaufen und das Tabakwerbeverbot zu verschärfen. Die Tabakindustrie sei gerade dabei, eigene E-Zigaretten auf den Markt zu bringen. Der deutsche Markt werde das bald massiv zu spüren bekommen.

„Solche E-Zigaretten haben an unseren Schulen nichts verloren“, stimmte Bernhard Seidenath (CSU) dem Referenten zu.

Ausschussvorsitzende Kathrin Sonnenholzner (SPD) regte eine Aufklärungskampagne der bayerischen Staatsregierung an, um vor allem Eltern auf die Risiken der E-Zigarette aufmerksam zu machen.

Dem schloss sich Ulrich Leiner (Bündnis 90/Die Grünen) an: „Viele Jugendliche erzählen ihren Eltern, die E-Zigarette sei völlig harmlos.“

Prof. Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER) warb vor allem darum, potentiell gefährliche Inhaltsstoffe schärfer zu kontrollieren, das gelte etwa auch für Tätowiertinte. Ein Vertreter des Bildungsministeriums erläuterte, dass die E-Zigarette derzeit nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle, da sie keinen Tabak enthalte. Schulleiter in Bayern könnten aber zumindest mit Hinweis auf ihr Hausrecht die E-Zigarette auf dem Schulgelände untersagen. Sonnenholzner warb dafür, den Schulleitern eine sicherere Rechtsgrundlage an die Hand zu geben und das E-Zigaretten-Verbot kurzfristig im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz zu verankern.

„Wir sind uns alle einig, dass wir etwas gegen die E-Zigarette in Bayern tun müssen“, fasste Dr. Harald Schwartz (CSU) die Diskussion zusammen: „Bayerns Beamte haben jetzt den Auftrag, einen geeigneten Weg zu finden.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 06.05.2014 (von Jan Dermietzel)

Redaktioneller Hinweis: Das „Nichtraucherschutzgesetz“ meint das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) v. 23.07.2010.

Redaktioneller Hinweis (Nachtrag v. 11.05.2014): Der Klick auf ein Schlagwort (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) liefert die Entwicklung und den aktuellen Stand zum jeweiligen Thema.

 

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