Gesetzgebung

StMUV: Keine Einschränkung beim Umweltschutz durch TTIP – Investitionsschutzabkommen wird abgelehnt

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Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf zu keinen Einschränkungen beim Umweltschutz führen. Dies betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber im Vorfeld der Umweltministerkonferenz in Konstanz am 8./9. Mai:

„Das Freihandelsabkommen darf nicht zu einer Aufweichung unserer Umweltstandards führen. Bei den Verhandlungen muss darauf geachtet werden, dass das bestehende hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt auch in Zukunft erhalten bleibt. Für Bayern haben insbesondere drei Themen höchste Priorität: Entscheidungshoheit über den Anbau von Grüner Gentechnik, keine Liberalisierung bei der kommunalen Trinkwasserversorgung und ein Verbot von unkonventionellem Fracking. Die aktuellen Verhandlungen dürfen die erreichten Erfolge nicht gefährden.“

Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat im April 2014 die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert, auf EU-Ebene für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten und Regionen über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einzutreten. Darüber hinaus fordert der Freistaat ein Verbot der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Mit Unterstützung Bayerns wurde eine entsprechende Vereinbarung in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgenommen. Auch Vorstöße der EU-Kommission zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung konnten auf Druck des Freistaats verhindert werden.

„Der Schutz unseres hochwertigen Grund- und Trinkwassers für nachfolgende Generationen ist von größter Bedeutung. Deshalb darf auch am kommunalen System der öffentlichen Wasserversorgung nicht gerüttelt werden. Sie ist Garant für die Versorgungssicherheit der Bürger“, so Huber.

Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen ist auch ein Investitionsschutzabkommen. Dadurch könnten Investoren unter anderem die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen bei einem internationalen Schiedsgericht durchzusetzen.

Huber: „Ein Investitionsschutzabkommen lehnen wir ab. Wer bei uns investieren will, muss unsere Umweltvorschriften respektieren. Wir dürfen den Umweltschutz nicht in die Hände internationaler Schiedsgerichte legen.“

Bayern hat einen entsprechenden Antrag in die Umweltministerkonferenz eingebracht.

StMUV, Pressemitteilung v. 07.05.2014

Redaktioneller Hinweis: Zu den „Potentielle Auswirkungen des transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) auf die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung“ siehe den Beitrag von Prof. Dr. Markus Krajewski, Universität Erlangen-Nürnberg.