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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Anhörung im Verfassungs- und Sozialausschuss – Reform bei Maßregelvollzug gefordert

8. Mai 2014 by Klaus Kohnen

Bayern will den Maßregelvollzug reformieren und ein eigenes Gesetz schaffen, das die Unterbringung psychisch kranker Straftäter regelt. Aus diesem Grund kamen Experten aus Psychiatrie und Justiz zu einer gemeinsamen Anhörung des Verfassungs- und des Sozialausschusses in den Landtag. Sie informierten die Abgeordneten über die gegenwärtige Situation und den Reformbedarf im Maßregelvollzug und über umstrittene Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Krankenhäusern. Diskutiert wurden Fragen nach Zahl, Anlass und Dauer der Unterbringungen sowie nach der Behandlung der Patienten und ihren Rechten.

Bayern brauche ein eigenes Maßregelvollzugsgesetz, sagte Karl-Heinz Arians, Leitender Ministerialrat am Sozialministerium (StMAS). Denn die Thematik greife in die Grundrechte des Menschen ein. Ein vorläufiger Gesetzesentwurf des StMAS lege als Ziel der Behandlung Besserung und Sicherung fest, wobei ein klarer Fokus auf der Besserung liegen solle. Geregelt werden sollte in Zukunft demnach die Durchführung der Behandlung mit einem klaren Therapieplan, die Möglichkeit einer Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen, das Recht auf Religionsausübung oder die Unterbringung von Kindern der Patienten. Ein Inkrafttreten des Gesetzes peile man im April kommenden Jahres an.

Bevor jemand gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird, müssen Gutachter beurteilen, ob diese Maßnahme nötig ist. Der Erlanger Strafrechtsprofessor Franz Streng verlangte den Einsatz einschlägig qualifizierter Sachverständiger: Um ein Gutachten zu erstellen, bräuchten auch Psychiater Kenntnisse in Kriminologie. Genauso wichtig seien Qualifizierungsmaßnahmen für Strafjuristen, die die Gutachten lesen und verstehen müssen.

Es gebe in Bayern bereits spezialisierte Schwerpunktärzte, sagte Dr. Herbert Steinböck, Leiter des Maßregelvollzugs am Isar-Amper-Klinikum in München. Für die Gerichte seien jedoch zu wenige Gutachter verfügbar, es dauere es ein halbes Jahr und länger, bis ein Bericht verfügbar sei. Um die Rechte von Patienten in der Psychiatrie zu stärken, schlug er den Einsatz eines Klinikbeirates aus Betroffenen, Angehörigen, Vertretern des Gemeinderates und Landtagsabgeordneten vor. Die Experten forderten, in Zukunft durch eine klare gesetzliche Regelung Rechtssicherheit zu schaffen, falls Zwangsmaßnahmen angewendet werden müssen.

Eine Zwangsmedikation sei nur in wenigen Ausnahmefällen denkbar, sagte Steinböck. Doch auch hierfür brauche man eine rechtliche Grundlage. Immer wieder werde Pflegepersonal angegriffen. Vor diesem Hintergrund ziehe man die umstrittene Fixierung von Patienten in Erwägung. Er würde es begrüßen, wenn man im Notfall zwar schnell handeln könne, aber unverzüglich – in der Praxis spätestens am nächsten Tag – eine richterliche Genehmigung für die Fixierung einholen müsse.

Auch Dr. Susanne Lausch, Ärztliche Direktorin am Bezirkskrankenhaus Straubing, berichtete von gewalttätigen Übergriffen und zum Teil schwer verletzten Mitarbeitern. Eine Behandlung von Patienten sei ohne deren Einwilligung nicht möglich.

„Wir müssen tatenlos zusehen, wie die Patienten ihre Medikamente absetzen, sich ihr Befinden immer weiter verschlechtert und die Gefährdung immer weiter zunimmt“, sagte sie.

Sie betonte, in welchem Dilemma die Mitarbeiter der Einrichtungen stecken, die einem Patienten die Fixierung zumuten müssten. Zwangsmaßnahmen würden selten und so kurz wie möglich angewendet und seien ein letztes Mittel, wenn ein Patient sich oder andere gefährde.

Karl Heinz Möhrmann, Vorsitzender des Landesverbands Bayern der Angehörigen psychisch Kranker, kritisierte die Fixierungen scharf. Es müsse vermieden werden, dass sie als Strafmaßnahme missbraucht werden. Die Persönlichkeitsrechte des Patienten müssten stets beachtet werden. Stehe ein Patient im Bett fixiert auf dem Flur, wo andere Patienten oder Besucher ihn sehen könnten, verstoße das gegen die Menschenwürde.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 08.05.2014 (von Anna Schmid)

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: 17/4944, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht/Strafprozessrecht, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

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