Gesetzgebung

Bayerische kommunale Spitzenverbände: Gemeinsame Pressemitteilung zur Europawahl 2014 – Forderungen an die neugewählten bayerischen Europaabgeordneten

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Am 25. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger das Europäische Parlament. Die bayerischen Kommunen – die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke – erleben tagtäglich den zunehmenden Einfluss europäischer Vorgaben auf ihre Aufgabenerfüllung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Betroffen sind alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge – von der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, über den öffentlichen Nahverkehr, den sozialen Dienstleistungen für Kinder, Senioren und Hilfsbedürftige, der Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern bis hin zu den kulturellen Einrichtungen. Eine weiterhin sichere und qualitativ hochwertige Versorgung ist nur möglich, wenn den Kommunen der durch das kommunale Selbstverwaltungsrecht garantierte Handlungsspielraum erhalten bleibt. Nur so können im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die spezifischen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die bayerischen Kommunen erwarten von den künftigen EU-Abgeordneten, kommunale Belange auf der europäischen Ebene noch stärker als bisher ernst zu nehmen und damit die notwendige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen. Ein bürgernahes Europa kann nur mit den Kommunen verwirklicht werden. Die vier Kommunalen Spitzenverbände haben ihre Forderungen an die neugewählten bayerischen EU-Abgeordneten formuliert (Anlage).

Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Bezirketag, gemeinsame Pressemitteilung v. 13.05.2014

Anlage „Europawahl 2014 – Forderungen an die neugewählten bayerischen Europaabgeordneten“

Die bayerischen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke sind bereit, den europäischen Einigungsprozess mit zu gestalten. Anlässlich der Europawahl 2014 fordern sie:

1. Lissabon-Vertrag beachten und das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen!

Kommunales Selbstverwaltungsrecht respektieren und die Beteiligung der Kommunen an der europäischen Willensbildung stärken!

Der Vertrag von Lissabon gibt den Kommunen eine stärkere Rolle in der EU und verbessert deren Mitwirkungsmöglichkeiten. Insbesondere werden das bürger- und kommunalfreundliche Subsidiaritätsprinzip betont, das kommunale Selbstverwaltungsrecht anerkannt und die Mitwirkungsmöglichkeiten verbessert. Jedes Gesetzgebungsverfahren muss auf die Einhaltung dieser Grundsätze überprüft werden.

Die Abgeordneten werden aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. EU-Vorgaben müssen auf tatsächlich nur europäisch zu regelnde Belange beschränkt und überflüssige Bürokratie muss abgebaut werden. Eine europäische Regelung muss einen echten Mehrwert im Vergleich zu einer nationalen oder regionalen Regelung beinhalten.

Den Abgeordneten muss bei ihren Entscheidungen auch bewusst sein, dass europäische Regelungen in der Mehrzahl durch die Kommunen vor Ort umgesetzt und dort auch akzeptiert werden müssen. Wenn hierbei das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht beachtet wird, führt dies bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einem Gefühl der Fremdbestimmung und mangelndem Vertrauen in europäische Entscheidungen. Viele politische Zielsetzungen der EU können nicht ohne, geschweige denn gegen die Kommunen verwirklicht werden. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen entsprechend ihrer besonderen Stellung im europäischen Mehrebenensystem in die europäische Willensbildung adäquat einbezogen werden. Ihre Beteiligung an Anhörungen, Konsultationen und Expertengremien hat daher auch einen anderen Charakter als Anhörungen der Zivilgesellschaft. Dies sollte in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments klargestellt werden.

2. Kommunale Daseinsvorsorge und Organisationshoheit schützen

Die örtliche Daseinsvorsorge – insbesondere soziale und Gesundheitsdienstleistungen, Krankenhäuser, die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, sowie kulturelle Einrichtungen – hat eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft, die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger. Sie unterliegt allein der Definitionshoheit der Mitgliedstaaten.

Die Kommunalen Spitzenverbände erwarten daher von den Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union diesen besonderen Stellenwert der Daseinsvorsorge, namentlich im europäischen Beihilfen- und Vergaberecht, beachtet. Nur dann können die Interessen der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Dienst- und Versorgungsleistungen gewahrt werden. Die kommunale Daseinsvorsorge muss zudem von internationalen Handelsabkommen explizit ausgeschlossen sein.

Zu der grundgesetzlich garantierten gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie gehört auch die kommunale Kooperations- und Organisationshoheit. Die interkommunale Zusammenarbeit bietet Kommunen eine hocheffiziente Möglichkeit, für ihre Bürgerinnen und Bürger ein breites Dienstleistungsspektrum in eigener Verantwortung und in Zeiten knapper Haushaltskassen vorzuhalten. Interkommunale Zusammenarbeit ist eine rein innerstaatliche Selbstorganisation und Aufgabenerfüllung und muss als solche umfassend respektiert werden.

3. Starke Kommunen für ein bürgernahes Europa

Den Kommunen ist bewusst, dass die Europäische Union das erfolgreichste Friedensprojekt der europäischen Geschichte ist. Am deutlichsten zeigt sich dies in zahlreichen Kommunalpartnerschaften. Diese müssen deshalb stärker als bisher gefördert werden. Erst die Begegnungen der Bürgerinnen und Bürger, ihrer unterschiedlichen Kulturen, ermöglichen ein Europa, das auch gelebt wird und erlebbar ist. Was die Bürgerinnen und Bürger nicht wollen, ist ein bürokratisches Europa, das mit Detailvorgaben in jede Kommune hineinregiert.

Wir appellieren daher an die Abgeordneten, kommunale Belange auf der europäischen Ebene stärker als bisher ernst zu nehmen und damit die notwendige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschriften von]

Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister, Präsident Bayerischer Gemeindetag
Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister, Vorsitzender Bayerischer Städtetag
Roland Schwing, Landrat a. D., Erster Vizepräsident Bayerischer Landkreistag
Josef Mederer, Bezirkstagspräsident, Präsident Bayerischer Bezirketag

 

Redaktioneller Hinweis

Auch auf Bundesebene haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsame „Forderungen an das neugewählte Europäische Parlament“ formuliert (PDF, 97 KB).