Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsinitiative zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme

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Sozialministerin Emilia Müller: „Freizügigkeit heißt für uns Arbeitnehmerfreizügigkeit und nicht Wahlfreiheit des besten Sozialsystems“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Eindämmung der Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme einzubringen. Die Initiative sieht konkrete Änderungen des europäischen und nationalen Rechts vor.

„Wir sagen ’Ja’ zu Europa und ’Ja’ zur Freizügigkeit. Aber: Freizügigkeit heißt für uns Arbeitnehmerfreizügigkeit und nicht Wahlfreiheit des besten Sozialsystems. Deshalb brauchen wir eine eindeutige europarechtliche Absicherung unserer nationalen Leistungsausschlüsse, die auch vor Gericht Bestand hat. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf zu prüfen, ob das Kindergeld für die ersten drei Monate ausgeschlossen oder in seiner Höhe nach dem Lebensstandard im Aufenthaltsland des Kindes gestaffelt werden kann“, betonte Müller.

Ein Daueraufenthaltsrecht soll es zukünftig nur dann geben, wenn keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden, Krankenversicherungsschutz vorhanden ist und ausreichende Rentenanwartschaften erworben wurden.

Die Ministerin: „Gleichzeitig müssen wir existierende Leistungsausschlüsse konkretisieren und ausbauen: Es muss klar gestellt werden, dass es keine Sozialleistungen in den ersten drei Monaten oder bei Einreise ohne ausreichende Existenzmittel für sich und die Familienangehörigen geben kann. Denn der Nachweis, dass die Einreise nur zum Leistungsbezug dient, wie das bisher vorgesehen ist, ist in der Praxis nicht zu leisten“, so die Ministerin.

Den notwendigen Handlungsbedarf belegen die Zahlen: So sind die Hartz-IV Bezieher aus Bulgarien und Rumänien von 2007 bis 2013 um 141,6 Prozent angestiegen. Im Vergleich dazu sind in demselben Zeitraum die Zahlen bei den deutschen Hartz-IV-Beziehern um 25,3 Prozent gesunken.

Im Berliner Koalitionsvertrag hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenzuwirken.

„Die Lösungsvorschläge Bayerns liegen auf dem Tisch. Sie zügig umzusetzen, ist gerade auch im Interesse unserer Kommunen. Jetzt sind der Bund und die anderen Bundesländer am Zug“, so Müller abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.05.2014