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Landtag: Innenausschuss – Bericht des Innenministeriums über Kreissparkasse Miesbach

14. Mai 2014 by Klaus Kohnen

Am 26. März 2014 hatte der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, im zuständigen Kommunalausschuss über die Vorgänge im Landkreis Miesbach rund um die Geburtstagsfeier des damaligen Landrates Jakob Kreidl und anderer Auffälligkeiten beim Gebaren der Kreissparkasse Miesbach zu berichten. Ministerialdirigent Michael Ziegler aus dem Bayerischen Innenministerium stellte am 14. Mai 2014 den Bericht vor, der akribisch die Finanzierung von Geburtstagsfeiern, Reisen und Ausstattung von Büroräumen des Landratsamtes Miesbach auflistete und rechtlich beurteilte. Im Fall der Feier des 60. Geburtstages des damaligen Landrates Kreidl hatte das Landratsamt 20 366 Euro übernommen, die örtliche Kreissparkasse Miesbach hatte insgesamt 78 872 Euro zugeschossen, Kreidl selbst beteiligte sich mit 7 639 Euro. Insgesamt waren 460 Gäste eingeladen. Zwar habe die Kreissparkasse eingeladen und die Gäste begrüßt, aber weder Einfluss auf die Gästeliste noch auf das Programm gehabt, weshalb zumindest fraglich sei, ob so eine Veranstaltung noch als Kunden-, Repräsentations- und Werbeveranstaltung zu bewerten sei, die eine Sparkasse als selbstständiges Unternehmen durchaus durchführen dürfe. Zudem gebe es erhebliche Zweifel, ob die Höhe der Beteiligung an der Feier durch die Sparkasse angemessen war. Bei der Feier zum 70. Geburtstag des damaligen stellvertretenden Landrates Arnfried Färber hatte die Kreissparkasse Miesbach sogar die vollständigen Kosten von 55 374 Euro beglichen. Dies sei in keiner Hinsicht zu rechtfertigen gewesen, weil es weder eine Werbe- oder Repräsentationsmaßnahme der Bank gewesen sei.

Die Finanzierung vieler Projekte durch die Kreissparkasse war unzulässig

Auch die Zulässigkeit der Finanzierung einer Informationsfahrt von Bürgermeistern aus dem Landkreis in die Schweiz und nach Österreich durch die Kreissparkasse wird vom Innenministerium kritisch gesehen. Der Nutzen für die Sparkasse durch diese rund 50 000 Euro teure Fahrt werde nicht ersichtlich. Kritisch gesehen wurde auch der Erwerb der Geitauer Almen durch die Kreissparkasse für 749 693 Euro. Mittlerweile bemühe sich der Vorstand der Bank, diese Immobilie wieder zu verkaufen.
Dies gilt auch für das Dauernutzungsrecht des Psallierchores im Kloster- und Schlosskomplex Tegernsee, das sich die Kreissparkasse für 1, 5 Millionen Euro gesichert hatte. Gemeinsam mit Büchern im Wert von 150 000 Euro wollte die Sparkasse die Räumlichkeit als Gesamtkunstwerk der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Förderung von Kunst und Kultur seien grundsätzlich zulässig und sogar erwünscht, allerdings, so stellte Ziegler klar, ist es ausdrücklich nicht die Aufgabe einer Bank, die Investitionen dafür selbst zu tätigen und entsprechende Projekte selbst zu betreiben. Eine Förderung durch Spenden oder Sponsoring sei der richtige Weg. Ähnlich wie in den geschilderten Vorgängen, gebe es bei neun weiteren Einzelprojekten der Kreissparkasse München Zweifel an der Zulässigkeit.

Die Regierung von Oberbayern prüft weiter

Die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde hat die Kreissparkasse Miesbach aufgefordert, sämtliche Möglichkeiten für Rückforderungen, Rückabwicklungen und Schadensersatzansprüche zu prüfen, erklärte Ziegler. Soweit es das Verhalten der kommunalen Mandatsträger gehe, werde im Juni dieses Jahres eine Rechnungsüberprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt und danach, beruhend auf den Erkenntnissen dieser Überprüfung der Landkreis und die Rechtsaufsicht die Sachverhalte aufarbeiten.

Die Kommunalaufsicht sei bereits seit Jahren über die Haushaltssituation, insbesondere die Verschuldung des Landkreises Miesbach besorgt gewesen. Seit 2011 habe man wiederholt dringend empfohlen, das Augenmerk auf die Ausgabendiziplin zu richten.

„Es liegt ein komplettes Aufsichtsversagen vor“

Ausschussvorsitzender Florian Herrmann (CSU) nannte die Ergebnisse dieses ersten Berichts eindeutig.

„Da kann es keine zwei Rechtsauffassungen geben, da sind keine Grauzonen, das waren klare Verstöße“, sagte Herrmann.

In Zukunft müsse man bei der Besetzung der Aufsichtsräte verstärkt auf die Fachkenntnis setzen. Die stellvertretende Vorsitzende Eva Gottstein (FREIE WÄHLER), wollte das so nicht stehen lassen.

„In diesem Fall ging es auch um menschliche Kompetenz, hier wurden vorsätzlich Regeln missachtet. Fachkenntnis alleine hätte hier nichts verhindert, das muss uns klar sein“, so Gottstein.

Dr. Paul Wengert (SPD) zeigte sich entsetzt über das Ausmaß der Verstöße bei der Miesbacher Kreissparkasse und rechnete vor:

„Zusammen genommen sprechen wir hier von drei Millionen Euro. Hier liegt ein komplettes Aufsichtsversagen vor.“

Wengert bat darum, alles zu tun, um ein mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen und Rückzahlungsforderungen zu verhindern. Katharine Schulze (Bündnis 90 / Die Grünen) beklagte einen Vertrauensverlust für die Sparkassen und forderte ein Überdenken, des bestehenden Aufsichtsratssystems.

„Die Frage stellt sich, ob ein Aufsichtsrat in dieser Form das richtige Instrument zur Selbstkontrolle ist. Vertrauen ist gut, aber Transparenz ist besser“, betonte Schulze.

Über die Fraktionen hinweg bestand Einigkeit, die Entwicklungen in Miesbach weiter zu beobachten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 14.05.2014 (von Zoran Gojic)

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