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StMJ: Landesjustizkasse Bamberg bleibt vollständig erhalten

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Bausback: „Lange Phase der Unsicherheit für die Bediensteten beendet, deutliches Signal zugunsten von Bamberg als bedeutendem Justizstandort!“

Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass die Landesjustizkasse in Bamberg auch in Zukunft in ihrem ungeschmälerten Aufgabenumfang erhalten bleibt. Er ist damit einem Vorschlag von Staatsminister Prof. Dr. Bausback gefolgt, den dieser im Einvernehmen mit Staatsminister Dr. Söder eingebracht hatte. Damit steht fest, dass der Zahlungsverkehr und die Aufgaben der ADV-Stelle (Bereich Kassenbuchführung) nicht von der Landesjustizkasse Bamberg auf die Staatsoberkasse Bayern in Landshut übertragen werden, sondern weiterhin in Bamberg erledigt werden.

Bayerns Justizminister dazu: „Ich freue mich sehr, dass der Ministerrat ein klares Bekenntnis für den Bestand der Landesjustizkasse Bamberg abgegeben und damit ihre herausragende und bundesweit anerkannte Leistungsfähigkeit gewürdigt hat. Die Entscheidung beendet eine lange Phase der Unsicherheit für die Bediensteten der Landesjustizkasse über die Zukunft dieser für die bayerische Justiz so wichtigen Einrichtung. Nunmehr steht fest, dass die Landesjustizkasse Bamberg auch weiterhin den Zahlungsverkehr der Justiz abwickeln wird.“

„Es war mir in diesem Zusammenhang darüber hinaus besonders wichtig, dass wir ein deutliches Signal zugunsten von Bamberg als bedeutendem Justizstandort setzen“, so Bausback. „Dass dies erreicht werden konnte, erfüllt mich mit großer Befriedigung!“

Hintergrund

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für Ein- und Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten der bayerischen Justizverwaltung. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Hinterlegungsgesetz (Geldhinterlegungen, Werthinterlegungen) wahr. Die Landesjustizkasse Bamberg ist auch zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z.B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch). Der Ministerrat hatte 2004 zunächst beschlossen, die Kassenaufgaben der Landesjustizkasse Bamberg im engeren Sinne – nämlich die Sachgebiete Zahlungsverkehr und ADV-Stelle (Bereich Kassenbuchführung) – in die Staatsoberkasse Bayern in Landshut einzugliedern. Die Umsetzung wurde zunächst zurückgestellt, bis seinerzeit im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen anstehende kassenorganisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen abgeschlossen waren und das Ergebnis einer Prüfung der Landesjustizkasse Bamberg und der Staatsoberkasse Bayern in Landshut durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof vorlag. Aktuelle Untersuchungen haben schließlich ergeben, dass eine Übertragung der Kernaufgaben des Sachgebiets Zahlungsverkehr und der ADV-Stelle von der Landesjustizkasse auf die Staatsoberkasse mit allenfalls geringen Einsparungseffekten verbunden wäre, so dass die der Beschlusslage aus dem Jahr 2004 zugrunde liegende Tatsachengrundlage nicht mehr tragfähig ist. Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof sieht allenfalls geringe wirtschaftliche Vorteile für den Fall einer Aufgabenübertragung.

Seit ihrer Errichtung im Jahr 1991 hat sich die LJK als für die gesamte bayerische Justiz zuständige Einrichtung zu einer mit hoher Effizienz arbeitenden zentralen Behörde entwickelt, deren große Leistungsfähigkeit durch im Ländervergleich herausragende Kennzahlen belegt und bundesweit anerkannt ist. Die Arbeitsabläufe sind funktional und organisatorisch gut aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die justizspezifischen Besonderheiten. Dieser überaus günstigen Entwicklung trägt es Rechnung, dass die LJK auf Grund der nunmehrigen Entscheidung des Ministerrats auch künftig den Status einer vollwertigen und selbständigen Kasse für die dritte Staatsgewalt behalten wird.

StMJ, Pressemitteilung v. 14.05.2014