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StMUV: Virtueller Spaß – Reale Kosten

14. Mai 2014 by Klaus Kohnen

Versteckte Kostenfallen bei Apps und Co. verbieten

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor versteckten Kosten bei digitalen Diensten wie Smartphone-Apps und Online-Spielen muss gestärkt werden. Das betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 15./16. Mai in Rostock-Warnemünde.

„Gerade Anbieter von Online-Spielen nutzen häufig aus, dass Kinder und Jugendliche unerfahren und emotional beeinflussbar sind. Kostenlose Spiele werden als Köder für teure Zusatzleistungen wie Spielfiguren, bessere Ausstattung oder zusätzliche Hilfsmittel eingesetzt. Hier können schnell hohe Kosten entstehen. Diesem betrügerischen Geschäftsmodell müssen klare Grenzen gesetzt werden“, so Huber.

Schon heute sieht das Wettbewerbsrecht zwar vor, dass Werbung Kinder und Jugendliche nicht direkt zum Kauf bestimmter Produkte auffordern darf. Bisher können aber nur Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale oder Verbraucherverbände gegen Verstöße vorgehen.

Huber: „Das muss sich schnellstmöglich ändern. Wir setzen uns auf Bundesebene deshalb für ein entschlossenes Handeln ein. Bayern schlägt die Einführung eines empfindlichen Bußgeldes bei unerlaubter Werbung gegenüber Kindern vor. Denkbar wäre ein Betrag von 50.000 Euro. Nur wirkungsvolle Sanktionen durch Behörden schützen Kinder und Eltern vor den schwarzen Schafen der Branche.“

Als ersten Schritt wird Bayern einen entsprechenden Antrag bei der VSMK einbringen. Der Absatz von digitalen Spielen, vor allem über Smartphone-Apps, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Kinder und Jugendliche sind dabei eine große Zielgruppe.

Außerdem setzt sich Bayern mit einem weiteren Antrag für strengere Datenschutzstandards bei Kindern und Jugendlichen im Internet ein. Mit 49 Prozent ist das Internet bei den 14 bis 29-Jährigen das wichtigste Medium. Rund drei Stunden pro Tag verbringt jeder Jugendliche durchschnittlich im Internet – einen großen Teil davon in sozialen Netzwerken. Was vielen Jugendlichen dabei nicht klar ist: Die Nutzung dieser Dienste hinterlässt Spuren. Die personenbezogenen Daten werden von den Diensteanbietern für kommerzielle Zwecke genutzt, zu Profilen verknüpft und weiterverkauft.

Huber: „Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen verlangen einen besonderen Schutz. Sie dürfen auf keinen Fall für Werbezwecke oder zur Erstellung von Nutzerprofilen missbraucht werden. Dafür muss sich der Bund auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung stark machen. Andernfalls brauchen wir strenge nationale Regelungen.“

Weitere Informationen unter http://www.stmuv.bayern.de/verbraucherschutz/wirtschaft_rechte/internet/index.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 14.05.2014

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Kategorie: Familie, Kinder & Jugend, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: EU Data Protection, Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Werbung gegenüber Kindern

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