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Staatskanzlei: Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

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Staatskanzleiministerin Haderthauer: „Umstellung auf Rundfunkbeitrag war richtig und sinnvoll!“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute zwei Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgewiesen. Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer begrüßte die Entscheidung:

„Der Rundfunkbeitrag hat jetzt auch den Segen der Bayerischen Verfassungsrichter. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Umstellung der geräteabhängigen Rundfunkgebühren hin zu einer Abgabe pro Haushalt richtig und sinnvoll war. Denn in Zeiten, in denen mit jedem Smartphone Rundfunk empfangen werden kann, hat die Erfassung einzelner Geräte ausgedient. ‚Hausbesuche‘ der GEZ und Beschwerden über unangemessene Begleitumstände dabei gehören damit der Vergangenheit an.“

„Dadurch dass jetzt alle Haushalte und Betriebe mitzahlen, verteilen sich die Lasten auf mehr Schultern. Der Rundfunkbeitrag für jeden Einzelnen kann deshalb sinken. Die Länder haben im März eine entsprechende Beitragssenkung um monatlich 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat vereinbart. Aus Sicht des Freistaats hätte diese Beitragssenkung noch deutlich höher ausfallen können. Bayern wird sich auch weiter für eine weitestmögliche Entlastung der Beitragszahler einsetzen“, so die Staatskanzleiministerin abschließend.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 15.05.2014

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