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StMBKWK: Verwendung von E-Shishas an Schulen kritisch zu sehen

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Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen hat an bayerischen Schulen oberste Priorität. Die geltenden gesetzlichen Regelungen verbieten daher das Rauchen auf dem Schulgelände. Abgesehen davon ist es ein zentrales Anliegen der bayerischen Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil zu erziehen. Aus Sicht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist die Verwendung von E-Zigaretten oder E-Shishas an Schulen daher äußerst kritisch zu sehen.

Aus diesem Grund regt das Staatsministerium an, die Nutzung von E-Zigaretten und E-Shishas in das bereits geltende gesetzliche Rauchverbot an Schulen, das im Gesundheitsschutzgesetz verankert ist, zu integrieren.

Außerdem werden derzeit konkrete Hinweise zu diesem Thema für Schulen erarbeitet. Dazu gehört die Aufforderung an die Schulleitungen, auf der Basis der Schulordnungen die Nutzung von E-Zigaretten und E-Shishas zu untersagen.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 15.05.2014

Redaktionelle Anmerkung

Das geltende Rauchverbot an Schulen ist in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 2 a und b GSG verankert. Es umfasst sowohl die Innenräume der Schule als auch den Außenbereich, also das Schulgelände. Der Außenbereich ist jedoch nur erfasst, wenn es sich bei der Schule um eine „Einrichtung für Kinder und Jugendliche“ handelt (Art. 2 Nr. 2 GSG), mithin das Eintrittsalter unter 18 Jahren liegt (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 JSchG).