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StMBKWK: Wertinger Schlossmauer wird mit Mitteln des Entschädigungsfonds instand gesetzt

19. Mai 2014 by Klaus Kohnen

„Denkmalschutz ist Gemeinschaftsaufgabe“

Für die Instandsetzung der schadhaften Mauer des Wertinger Schlosses hat Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle Mittel in Höhe von 353.000 € aus dem Entschädigungsfonds für die Denkmalpflege bewilligt.

Kunstminister Spaenle: „Der Denkmalschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der Eigentümer, Landkreis, Bezirk und Freistaat gleichermaßen Anteil haben. Der Erhalt des Wertinger Schlossbauensembles ist dem Freistaat Bayern ein wichtiges Anliegen. Mit dem Zuschuss aus dem Entschädigungsfonds wollen wir unseren Beitrag leisten.“

Die Ursprünge des Schlosses Wertingen gehen bis ins Jahr 1354 zurück, als der Augsburger Patrizier Johann Langenmantel hier das sog. „Alte Schloss“ errichten ließ. Dieses wurde nach dem Verkauf der Herrschaft Wertingen im 15. Jahrhundert an eine Nebenlinie der Pappenheimer umgestaltet. 1654 errichtete Adam Wolfgang Christoph von Pappenheim den Erweiterungsbau, das sog. „Neue Schloss“. Die das Schloss umgebende Mauer stammt aus dem 16. und 17. Jahrhundert und ist bis heute nahezu unverändert erhalten geblieben. Damit zählt sie zu den herausragenden Beispielen einer frühneuzeitlichen Befestigung in Schwaben. Die Standsicherheit der Mauer ist durch statische Mängel, vertikale Mauerabrisse, Frostschäden und Bewuchs gefährdet.

Der Entschädigungsfonds wird gemeinsam vom Freistaat Bayern und den Kommunen getragen. Eigentümerin des Schlosses ist die Stadt Wertingen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird die Maßnahme denkmalfachlich betreuen.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 19.05.2014

Redaktioneller Hinweis

Der Entschädigungsfonds wird vom Freistaat Bayern und den Gemeinden gemeinsam getragen. Die jährlichen Beiträge an den Fonds werden vom Freistaat und den Gemeinden je zur Hälfte aufgebracht. Sie betragen nach der gesetzlichen Regelung in Art. 21 Abs. 2 Satz 3 DSchG in der Regel je 5 Mio. Euro. Durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Landtags bedarf, können die Beiträge jedoch abweichend festgesetzt werden. Durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz v. 10.01.2014 wurden die Beiträge des Freistaates Bayern und der Gemeinden auf jeweils 13,5 Mio. Euro jährlich festgesetzt (nachdem sie zuvor bei 11,5 Mio. Euro jährlich lagen). Informationen zum Rechtsetzungsverfahren und den wesentlichen Regelungen gibt es hier.

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