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BayVerfGH: Regelungen zum Übertritt von der Grundschule an ein Gymnasium oder eine Realschule verfassungskonform

Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Schulrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 21.05.2014 – Vf. 7-VII-13 / Landesrechtliche Normen: BV; GrSO

Leitsatz:

Die Regelungen in §§ 25, 37 GrSO zur Eignung für den Übertritt von der Grundschule an ein Gymnasium oder eine Realschule sowie zur Erhebung der hierfür maßgeblichen schriftlichen Leistungsnachweise sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

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