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StMJ: Justizminister Bausback warnt vor den Gefahren von „Sexting“

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Bausback: „Beleidigungen, Bedrohungen oder Nötigungen über das Internet sind genauso strafbar wie in der ‚realen‘ Welt!“

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback warnt im Rahmen einer Veranstaltung zur Woche der Justiz bei den Justizbehörden in Würzburg heute vor den Gefahren von Cybermobbing und insbesondere „Sexting“, also dem Weitergeben intimer Fotos unter meist Jugendlichen via Internet und Smartphone. Im Austausch mit Vertretern der Justiz und Schülern des Deutschhaus-Gymnasiums Würzburgs diskutiert er dieses Phänomen und die nicht nur emotionalen sondern auch strafrechtlichen Probleme, die damit einhergehen können.

Bausback: „Sexting kann ein Fall für den Staatsanwalt sein. Zum einen ist sehr schnell die Grenze zur Kinder- oder Jugendpornografie überschritten. In manchen Fällen sind auch strafrechtliche Tatbestände wie Nötigung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Beleidigung erfüllt.“

Doch auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung müsse man sich der Gefahren des Versendens von Nacktbildern bewusst sein.

„Fotos in digitaler Form können jederzeit ohne großen Aufwand an eine Vielzahl von Empfängern verschickt werden. Daher besteht die Gefahr, dass die einmal hergestellten und in gutem Vertrauen etwa dem Partner zugeschickten Bilder unkontrolliert weiterverbreitet werden. Das kann schneller gehen, als man denkt – zum Beispiel, wenn eine Beziehung in die Brüche geht.“

Über die mit Sexting einhergehenden Problemstellungen hinaus wies Bausback auf das negative Phänomen des Cybermobbings allgemein und die Probleme, die sich in diesem Bereich den Strafverfolgungsbehörden stellen, hin:

„Strafverfolgungsbehörden können nur tätig werden, wenn sie Kenntnis von den Straftaten erlangen. Daher ist es wichtig, dass Mobbingvorfälle auch angezeigt werden. Selbst dann ist es jedoch manchmal schwierig, die Täter zu ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherung wäre hier wichtig, um IP-Adressen zu den Nutzern zurückverfolgen zu können.“

StMJ, Pressemitteilung v. 21.05.2014