Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Neue Richtlinie zur Offenen Behindertenarbeit

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Bezirketagspräsident Mederer: „Wichtiger Baustein für die Inklusion“

„Die Offene Behindertenarbeit (OBA) ist das Herzstück der ambulanten Eingliederungshilfe. Deshalb begrüße ich mit Nachdruck die jetzt überarbeitete Richtlinie für die regionale Offene Behindertenarbeit in Bayern, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird“, erklärte Bezirketagspräsident Josef Mederer beim Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags in Bad Windsheim.

„Die früher für die OBA zuständigen Städte und Landkreise gaben 4 Millionen Euro pro Jahr aus, während die Bezirke rund 15 Millionen Euro jährlich investieren“, sagte Mederer.

Damit konnte in den letzten Jahren ein flächendeckendes Netz von Diensten in Bayern aufgebaut werden.

„Weiße Flecken in der Versorgungsstruktur oder personell unterbesetzte Dienste gibt es nicht mehr.“

Mit der neuen Richtlinie wird die Offene Behindertenarbeit vollständig auf die Anforderungen der Inklusion umgebaut.

„Sie wird somit der Motor der Inklusion, denn die OBA dient im ambulanten Bereich nunmehr als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung“, so Mederer.

Bei den OBA-Diensten werden die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen bei Anliegen rund um Wohnen, Arbeiten oder die Freizeitgestaltung professionell beraten. Sie sind somit eine Lotsen- und Leitstation für alle wichtigen Alltagsfragen. Darüber hinaus bieten die OBA-Dienste auch in Zukunft Veranstaltungen für Menschen mit und Menschen ohne Behinderung an.

„Dies entspricht dem Charakter einer gelebten Inklusion. Deshalb begrüßt der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags die neue Richtlinie, die im Konsens mit den Wohlfahrtspflege erarbeitet wurde“, machte Bezirketagspräsident Mederer deutlich.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteiulung v. 22.05.2014