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Landtag: Rechtsausschuss – Staatsregierung und Justiz berichten zum Fall S.

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Einen Artikel im „Handelsblatt“ Anfang Mai hatten die Fraktionen des Bayerischen Landtags zum Anlass genommen, die Staatsregierung förmlich um Aufklärung zu bitten. Die Kernfragen lauten: Hat die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Vielzahl von Ärzten unbehelligt gelassen, gegen die das Landeskriminalamt seit 2006 wegen Abrechnungsbetrugs bei Laborleistungen ermittelt hatte? Welche Rolle spielten dabei Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft? Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hatte einen ausführlichen Fragenkatalog eingereicht, zu dem Justizministerium, Innenministerium sowie drei hochrangige Staatsanwälte jetzt vor dem Rechtsausschuss Stellung nahmen.

Worum geht es? Ein Privatpatient geht zum Hausarzt, der ihm Blut abnimmt und das Blut ins Labor schickt. Die Rechnung für die Blutuntersuchung erhält der Patient vom Hausarzt und nicht vom Labor, obgleich nur das Labor abrechnungsberechtigt ist. Hat sich der Hausarzt strafbar gemacht? Ja, aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist mittlerweile klar, dass es aus Perspektive der Justiz sinnvoller gewesen wäre, gegen die betroffenen Ärzte weiter zu ermitteln und Anklage zu erheben. Warum hat die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlungen eingestellt? Dieses heute maßgebliche Urteil lag ihnen noch nicht vor, als sie die Ermittlungen einstellten, erklärten jetzt die Staatsanwälte.

Vor dem BGH-Urteil habe es unter Juristen zwei gleichrangige Meinungen gegeben. Die eine lautet, strafbar könne sich der Arzt nur gemacht haben, wenn dem Patienten ein Schaden entstanden sei – das ist hier offenbar nicht der Fall, denn der Hausarzt hat dem Patienten nicht mehr berechnet als es das Labor getan hätte. Die andere Meinung, der sich nun letztinstanzlich der BGH angeschlossen hatte, geht davon aus, dass der Patient sehr wohl einen Schaden habe. Denn das Labor, das ja im Gegensatz zum Arzt abrechnungsberechtigt sei, könne ihm nun eine zweite Rechnung schicken – dabei ist offenbar unerheblich, ob das Labor dies getan hat. Die Staatsanwälte hatten sich für die erste Variante entschieden und die Verfahren eingestellt, um in einem Prozess mit unsicherem Ausgang nicht sensible Patientendaten bei tausenden Ärzten beschlagnahmen zu müssen. Das ist jedenfalls die Begründung des Generalstaatsanwalts Dr. Christoph Strötz.

„Wir haben nach Recht und Gesetz gehandelt und uns nicht von irgendwelchen komischen Dingen beeinflussen lassen.“

Ein Labor, mit dem viele niedergelassene Ärzte in Bayern zusammenarbeiten, gehört dem Augsburger Labormediziner Dr. B. S. Er beschäftigt die bayerische Justiz seit vielen Jahren in verschiedenen Verfahren. Es dauert eine Stunde, bis der Vertreter des Justizministeriums den Abgeordneten seinen Bericht über die zahlreichen Ermittlungen vorgelesen hat. S. ist CSU-Mitglied, einer seiner Rechtsanwälte ist der Bundestagsabgeordnete und heutige stellvertretende CSU-Vorsitzende Dr. Peter Gauweiler. Dieser hatte dem Präsidenten des Landeskriminalamts im Jahr 2010 schriftlich nahegelegt, gegen einen seiner Ermittler vorzugehen, der sich zuvor öffentlich über die Einstellung des Verfahrens gegen die Ärzte beklagt hatte. Die Oppositionsfraktionen SPD, Grüne und FREIE WÄHLER werten dies als Indiz für politische Einflussnahme auf die Justiz. Sie wollen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung befassen.

Der sei nicht nötig, erklärte Dr. Franz Rieger (CSU) am Ende der dreistündigen Befragung. Staatsregierung und Justiz hätten umfassend über ihre „Abwägungsentscheidungen in dieser hochkomplizierte Rechtslage“ informiert, die parlamentarische Kontrolle funktioniere und die Staatsanwälte hätten einen guten Eindruck auf ihn gemacht.

„Bei einem Untersuchungsausschuss kommt auch nicht mehr raus“, so Rieger.

Der Rechtsausschuss-Vorsitzende Franz Schindler (SPD) erklärte nach der Sitzung, der Untersuchungsausschuss sei zwar „nicht zwingend, aber sinnvoll. Wir haben ausführliche Berichte gehört, die aber nicht alle Fragen beantworten konnten.“ Schindler möchte vor allem noch klären, ob sich belegen lasse, dass es tatsächlich allein Rechtsgründe waren, die die Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Verfahren gebracht hat. Offen sei auch, wieso zahlreiche Ermittler die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht mitgetragen hätten.

„Klarheit bekommt der Landtag nur über die Beiziehung der Originalakten, was nur im Rahmen eines Untersuchungsausschusses möglich ist“, so Horst Arnold (SPD).

Dr. Sepp Dürr (Bündnis 90/Die Grünen) will im Untersuchungsausschuss noch zahlreiche weitere Fragen geklärt wissen, die Staatsanwaltschaft messe nach seinem bisherigen Kenntnisstand „oft mit zweierlei Maß“. Florian Streibl (FREIE WÄHLER) attestierte den Behörden, ihr Bemühen um Aufklärung sei erkennbar, dennoch fühle er immer noch ein „Unwohlsein“, das nur der Untersuchungsausschuss beseitigen könne.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 22.05.2014 (von Jan Dermietzel)

Redaktioneller Hinweis: Die Verkürzung des Namens auf die Initialen war eine redaktionelle Entscheidung (koh).