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Staatskanzlei: Verfassungsgerichtshof entscheidet über Auskunftspflicht der Staatsregierung

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute über den Umfang der Auskunftspflicht der Staatsregierung zu einer Anfrage der SPD-Landtagsfraktion entschieden. Gegenstand der Anfrage waren Auskünfte zur früheren Beschäftigung von Verwandten durch Landtagsabgeordnete, die zugleich Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung sind. Dabei handelt es sich um Angaben, die der Bayerische Landtag vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht hatte.

Dazu erklärt Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer:

„Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bringt nun Klarheit über den Umfang der Auskunftsrechte und Auskunftspflichten. Die Staatsregierung respektiert die heutige Entscheidung und wird sie umgehend umsetzen. Die Staatsregierung wird sich hierzu zunächst die erforderlichen Informationen bei den betroffenen Kabinettsmitgliedern beschaffen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 22.05.2014