Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 23. Mai 2014

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Bayerns Bundesratsministerin Christine Haderthauer: „Freizügigkeit ist nicht Wahlfreiheit in bestes Sozialleistungssystem, beschlossenes Maßnahmenpaket des Staatssekretärsausschusses reicht nicht, Bayern legt Lösungsvorschläge auf den Tisch / Schutz von Stalking-Opfern verbessern“

Zur bayerischen Bundesratsinitiative gegen Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Bayern stellt in der morgigen Bundesratssitzung eine Initiative gegen Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme vor (red. Anm: TOP 44 der Tagesordnung zur 922. Sitzung). Staatsministerin für Bundesangelegenheiten Christine Haderthauer:

„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Gewinn für Bürger und Wirtschaft. Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderer. Wer bei uns arbeiten will, ist willkommen. Willkommenskultur und Akzeptanz der Freizügigkeit sind den Bürgern aber nur dann vermittelbar, wenn wir auch den Finger in die Wunde legen und über die damit einhergehenden Probleme ehrlich diskutieren. Freizügigkeit bedeutet nicht Wahlfreiheit hinsichtlich des besten Sozialleistungssystems. Wir müssen durch glasklare Regelungen all diejenigen ausbremsen, die von vornherein nicht arbeiten wollen und ohne ausreichende Existenzmittel zu uns einreisen. Immerhin ist es spätestens nach dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses auch auf bundespolitischer Ebene angekommen, dass es eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme tatsächlich gibt.“

Es ist zu begrüßen, so Haderthauer weiter, dass in dem Bericht einige wichtige bayerische Änderungsvorschläge aufgegriffen werden.

„Die beschlossenen Maßnahmen reichen aber noch nicht. Deshalb legt Bayern jetzt konkret ausformulierte Lösungsvorschläge auf den Tisch. Ohne maßgebliche Änderungen des nationalen und europäischen Rechts droht langfristig ein Dammbruch. Es muss europarechtlich eindeutig klargestellt werden, dass wir auf nationaler Ebene den Bezug von Sozialleistungen ausschließen können. Wer sich auf sein Freizügigkeitsrecht als ehemaliger Arbeitnehmer oder Selbständiger berufen will, muss mehr als nur einen einzigen Tag geringfügiger Arbeit vorweisen können. Wir fordern eine mindestens zweimonatige Tätigkeit. Nur dann ist aus unserer Sicht eindeutig dokumentiert, dass der Betroffene es eben nicht auf Sozialleistungen anlegt. Ein Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren soll es zukünftig nur dann geben, wenn keine Sozialleistungen bezogen worden sind und Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Rentenanwartschaften vorhanden sind. Auch auf nationaler Ebene müssen wir alle Schlupflöcher schließen. Dazu gehört, dass wir Scheinselbständigkeit verhindern, indem wir nicht nur einen Gewerbeschein, sondern auch einen Mindestumsatz verlangen. Wer bei Einreise wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen kann, soll auch keine Sozialleistungen erhalten. Beim Kindergeld darf es keine Denkverbote zum Wegfall von Fehlanreizen geben. Wir müssen prüfen, ob das Kindergeld für die ersten drei Monate ausgeschlossen oder in seiner Höhe an das Niveau des Aufenthaltsortes des Kindes angepasst werden kann. Ich erwarte vom Staatssekretärsausschuss, dass der Abschlussbericht im Juni hierzu handfeste Vorschläge macht“, so die Ministerin.

Der Deutsche Städtetag sowie die Oberbürgermeister von 16 deutschen Großstädten hatten sich im vergangenen Jahr mit nachdrücklichen Appellen an die Politik gewandt.

Haderthauer: „Wer solche Rufe ignoriert, betreibt ein Stück Politikverweigerung.“

Zur bayerischen Bundesratsinitiative zum Stalking

Bayern stellt morgen einen weiteren Gesetzentwurf vor. Darin geht es um einen verbesserten strafrechtlichen Schutz gegen Stalking (red. Anm: TOP 5 der Tagesordnung zur 922. Sitzung).

Bundesratsministerin Haderthauer: „Der geltende Anti-Stalking-Straftatbestand läuft in der Praxis häufig ins Leere. Für die Strafbarkeit genügt es bislang nicht, dass das Opfer drastisch bedrängt wird. Noch ist entscheidend, ob das Opfer nach außen erkennbar reagiert. Nur wer umzieht, sich einen neuen Arbeitsplatz sucht oder seine Telefonnummer wechselt, kann auf polizeiliche und gerichtliche Hilfe hoffen. Opfer, die den Verfolgungen des Täters trotz großer Ängste und gesundheitlicher Probleme äußerlich unbeeindruckt standhalten, fallen bislang durchs Raster. Dies muss geändert werden. Es ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik, dass sich die zuständigen Fachministerkonferenzen unseren Vorschlägen angeschlossen haben. Auch der Koalitionsvertrag fordert Verbesserungen beim Stalking. Der bayerischen Gesetzesinitiative steht also nichts im Weg.“

Zukünftig soll nach den Worten von Haderthauer auf die subjektive Beeinträchtigung abgestellt werden.

„Es soll nur noch darauf ankommen, wie massiv und nachhaltig der Täter dem Opfer auflauert, es bedroht oder mit Anrufen und E-Mails überzieht. Damit können wir früher eingreifen und auch denen helfen, die durch ihre Lebenssituation dem Täter faktisch kaum ausweichen können, zum Beispiel wegen familiärer Verpflichtungen“, so die Ministerin.

Haderthauer verwies darauf, dass zuletzt jährlich über 24.000 polizeiliche Fälle in Deutschland erfasst wurden. Dies belege die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Themas Stalking.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 22.05.2014