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StMASFI: Bundesratsinitiative „Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“

22. Mai 2014 by Klaus Kohnen

Sozialministerin Müller: „Freizügigkeit heißt für uns Arbeitnehmerfreizügigkeit und nicht Wahlfreiheit des besten Sozialsystems.“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller bringt morgen eine Entschließung Bayerns zur Eindämmung der Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme in den Bundesrat ein. Diese sieht konkrete Änderungen des europäischen und nationalen Rechts vor.

„Wir sagen ‚Ja‘ zu Europa und ‚Ja‘ zur Freizügigkeit. Aber: Freizügigkeit beinhaltet nicht die Wahlfreiheit des besten Sozialsystems. Deshalb brauchen wir eine eindeutige europarechtliche Absicherung unserer nationalen Leistungsausschlüsse bei den Sozialleistungen, die auch vor Gericht Bestand haben. Außerdem wollen wir prüfen, ob das Kindergeld für die ersten drei Monate ausgeschlossen oder in seiner Höhe nach dem Lebensstandard im Aufenthaltsland des Kindes gestaffelt werden kann“, betonte Müller.

Ein Daueraufenthaltsrecht soll es zukünftig nur dann geben, wenn keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden, Krankenversicherungsschutz vorhanden ist und ausreichende Rentenanwartschaften erworben wurden. Gleichzeitig müssen existierende Leistungsausschlüsse konkretisiert und ausgebaut werden. So sind Sozialleistungen in den ersten drei Monaten oder bei Einreise ohne ausreichende Existenzmittel für den Einzelnen und die Familienangehörigen auszuschließen. Denn der bisher geforderte Nachweis, dass die Einreise nur zum Leistungsbezug dient, ist in der Praxis nicht zu leisten.

Den notwendigen Handlungsbedarf belegen die Zahlen: So sind die Hartz-IV Bezieher aus Bulgarien und Rumänien von 2007 bis 2013 um 141,6 Prozent angestiegen. Im Vergleich dazu sind in demselben Zeitraum die Zahlen bei den deutschen Hartz-IV-Beziehern um 25,3 Prozent gesunken.

„Die Lösungsvorschläge Bayerns liegen auf dem Tisch. Sie zügig umzusetzen, ist gerade auch im Interesse unserer Kommunen. Jetzt sind der Bund und die anderen Bundesländer am Zug“, so Müller abschließend.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenzuwirken.

StMASFI, Pressemitteilung v. 22.05.2014

Redaktioneller Hinweis: Die Entschließung des Bundesrats „Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“ (PDF, 356 KB) steht als TOP 44 auf der Tagesordnung der 922. Sitzung am 23.05.2014.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Armutszuwanderung (Freizügigkeit), Bundesratsinitiative zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, Kindergeld

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