Gesetzgebung

StMUV: Private Krankenversicherung muss auch im Alter bezahlbar bleiben!

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Bayern hat sich im Bundesrat erfolgreich für eine Entlastung von finanziell schwachen Versicherungsnehmern der privaten Krankenversicherung eingesetzt. Heute wurde ein Antrag Bayerns zur Abschaffung des Zusatzbeitrags für die Versicherten angenommen, die auf den sogenannten Basistarif angewiesen sind. Das würde mögliche Zusatzbelastungen vermeiden, die sich für den Einzelnen im Jahr auf rund 150 Euro belaufen könnten. Dazu betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber:

„Viele ältere Menschen können sich bereits jetzt die Beiträge in der privaten Krankenversicherung kaum noch leisten. Bislang können unter bestimmten Voraussetzungen beim Basistarif Zusatzbeiträge erhoben werden. Diese Zusatzbelastung trifft aber die Falschen, zumal der Zusatzbeitrag ohne Rücksicht auf das Einkommen erhoben wird – anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse.“

Insbesondere Menschen, denen der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung aus rechtlichen Gründen verwehrt ist, werden davon profitieren, wenn sich der Bundestag der Forderung der Länder anschließt und den Zusatzbeitrag abschafft. Huber forderte darüber hinaus, beim Basistarif in der privaten Krankenversicherung stärker die tatsächlichen Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Der Höchstsatz liegt derzeit bei über 600 Euro.

Huber: „In Bayern haben Rentner durchschnittlich nur rund 1.000 Euro monatlich zur Verfügung. Wer im Monat aber bereits mehr als 600 Euro an die Krankenversicherung zahlen muss, hat kaum noch Geld zum Leben. Hier muss der Bund aktiv werden.“

Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Die Vertragsleistungen müssen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Der Basistarif sichert damit denjenigen eine ausreichende Versorgung, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, gleichzeitig aber nicht in der Lage sind, höhere Versicherungsleistungen aufzubringen. Damit der Basistarif bezahlbar ist, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten – im Moment knapp 630 Euro pro Monat. Deutlich über 30.000 Personen sind im Basistarif versichert. In Deutschland besteht seit 2008 die Verpflichtung für jeden Erwachsenen, eine Krankenversicherung abzuschließen.

StMUV, Pressemitteilung v. 23.05.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Antrag bezog sich auf eine entsprechende Änderung Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG). Das Gesetzesvorhaben stand als TOP 11 auf der Tagesordnung der 922. Plenarsitzung des Bundesrates v. 23.05.2014. Der Antrag fand als Nr. 11 Eingang in die Empfehlungen der Ausschüsse (PDF, 158 KB).