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StMIBV: Besondere Unfallgefahren am Vatertag – Kein Alkohol am Steuer!

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Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann warnt vor Alkohol am Steuer: 2013 viermal so viele Alkoholunfälle, Verletztenzahlen mehr als versechsfacht – Wachsames Auge der Polizei

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute vor den Folgen von Alkohol im Straßenverkehr am Vatertag 2014 gewarnt. 2013 ging die Zahl der alkoholbedingten Unfälle an diesem Tag bayernweit sprichwörtlich ‚durch die Decke‘: Die Bayerische Polizei musste am 9. Mai 2013 viermal so viele Alkoholunfälle (40) als am 9. Mai 2012 (10) verzeichnen. Die Zahl der Verletzten versechsfachte sich sogar, von fünf auf 32.

„Nur mit Glück kam an diesem Tag durch Alkoholfahrer niemand ums Leben“, betonte Herrmann. „Für ungetrübten Vatertagsspaß muss daher klar sein: Mit Alkohol besser Hände weg vom Steuer und bei zu viel auch vom Fahrradlenker.“

Wo nötig, werde die Bayerische Polizei laut Herrmann ein wachsames Auge haben.

In Bayern nahm 2013 die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss um 6,5 Prozent auf 4.771 und die Zahl der dabei Verletzten um 6,7 Prozent auf 2.666 ab. Die Zahl der bei Alkoholunfällen Getöteten stieg aber leicht auf 70 an (2012: 68).

„Damit geht rund jeder zehnte Unfalltote in Bayern auf das Konto von Alkohol im Straßenverkehr“, so Herrmann. „Dass Alkohol am Steuer töten kann, muss noch besser in die Köpfe der Verkehrsteilnehmer!“

Die Bayerische Polizei greift daher bei Fahrern unter Alkoholeinfluss konsequent durch.

Auto- und Motorradfahrern drohen bereits ab 0,5 Promille Bußgeldbescheide – die Spanne reicht von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bis hin zu 1.500 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot. Kraftfahrer machen sich allerdings auch schon mit 0,3 Promille strafbar, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 1,1 Promille gilt der Auto- und Motorradfahrer als absolut fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat. Dann wird auch die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Bei 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut gibt es selbst für Fahrradfahrer empfindliche Konsequenzen wie dem Verlust der Fahrerlaubnis. Für junge Fahrerinnen und Fahrer bis zum 21. Lebensjahr sowie während der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

StMIBV, Pressemitteilung v. 27.05.2014