Gesetzgebung

AllMBl (06/2014): Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen (FöR-WaGa)

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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die o.g. Richtlinien bekanntgemacht (Bek. v. 24.04.2014, Az.: 64k-U8667.21-2013/1-5). Zweck der Zuwendung ist u.a. die Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen und der städteökologischen Verhältnisse zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt- und Stadt/Umland-Entwicklung sowie die Beseitigung von städtebaulichen, ökologischen und/oder soziologischen Fehlentwicklungen und Defiziten bei Grünstrukturen.

Ziel ist es, dauerhafte und vorbildliche Grün- und Erholungsanlagen zu schaffen oder bestehende Anlagen weiterzuentwickeln und zu verbessern, die allgemein zugänglich sind, öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang mithilfe des bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden könnten.

Fördergegenstand sind Wanderwege, Unterkunftshäuser sowie Grün- und Erholungsanlagen. Förderempfänger für Grün- und Erholungsanlagen ist die jeweilige Kommune.

AllMBl (06/2014) v. 28.05.2014, S. 315