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StMAS: Elektronischer Rechtsverkehr in der Gerichtsbarkeit

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Sozialministerin Müller: „Als erste bayerische Gerichte bieten das Sozialgericht München und das Landessozialgericht in allen Verfahren eine digitale Kommunikation an“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gab heute den Startschuss für den elektronischen Rechtsverkehr am Sozialgericht München und dem Landessozialgericht.

„Mit der Einführung machen Bayerns Sozialgerichte einen wichtigen Schritt in das digitale Zeitalter. Als erste Gerichte im Freistaat bieten das Sozialgericht München und das Landessozialgericht ab sofort in allen Verfahren eine digitale Kommunikation an. Wir ermöglichen unseren Bürgerinnen und Bürgern so eine noch einfachere, aber zugleich auch rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten. Die Erfahrung, die wir an den beiden Gerichten sammeln, können wir nutzen, wenn wir den elektronischen Rechtsverkehr dann an allen bayerischen Sozialgerichten einführen“, so Müller.

Nach Abschluss des ca. zwei Jahre dauernden Projekts werden die Erfahrungen ausgewertet und der elektronische Rechtsverkehr auf alle Sozialgerichte im Freistaat ausgeweitet. Bayern steigt damit frühzeitig in die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten ein, das der Bundestag im Juni 2013 verabschiedet hat. Danach ist dieser spätestens ab dem 1. Januar 2020 in ganz Deutschland zu eröffnen.

Auch die Präsidentin des Landessozialgerichts, Elisabeth Mette, zeigte sich erfreut über die Vorreiterrolle der Sozialgerichtsbarkeit:

„Das sozialgerichtliche Verfahren ist besonders bürgerfreundlich. Dazu gehört für uns, zeitgemäße Kommunikationswege zu eröffnen. Ich bin sicher: auch die Bürgerinnen und Bürger werden die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs erkennen und nutzen.“

Für den rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Prozessbevollmächtigten und Behörden ist die Nutzung einer Software, des sog. Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), notwendig. Die kostenlose Software steht unter www.egvp.de zum Download bereit. Neben der digitalen ist die papiergebundene Kommunikation weiterhin möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.lsg.bayern.de.

StMAS, Pressemitteilung v. 02.06.2014