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StMGP: Huml will Neugeborenen-Hörscreening verbessern

2. Juni 2014 by Klaus Kohnen

Gesundheitsministerin: Bayerisches Landesamt sichert Qualität der Baby-Untersuchung

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will die Untersuchung des Hörvermögens von Neugeborenen bundesweit verbessern.

Huml betonte am Montag: „Richtiges Hören ist die Grundvoraussetzung für eine gute Sprachentwicklung. Je früher Entwicklungsstörungen festgestellt und behandelt werden, desto besser kann den Kindern geholfen werden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Am besten ist es, wenn bereits vor dem sechsten Lebensmonat mit der Therapie begonnen wird.“

In Bayern wurden seit 2009 bei 431 Babys Störungen des Hörvermögens festgestellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern in Deutschland unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit, hat jetzt einen neuen Auftrag für die Evaluation des Neugeborenen-Hörscreenings an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vergeben. Damit beschäftigen wird sich eine renommierte Expertenkommission aus den Bereichen Epidemiologie, Pädaudiologie und der medizinischen Statistik. Sprecherin der Kommission ist Dr. Uta Nennstiel-Ratzel, Epidemiologin am LGL.

Huml unterstrich: „Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bleibt deutschlandweiter Qualitätsmaßstab für diese wichtige Untersuchung von Neugeborenen.“

LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf betonte: „Wir freuen uns, dass das LGL das Hörscreening wissenschaftlich evaluieren kann. Es gibt ein großes Interesse an der Vereinheitlichung der Qualitätsstandards dieser Screening-Maßnahme.“

Der Vergabe durch den G-BA war ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorausgegangen, in dem sich die Expertenkommission unter Leitung des LGL durchgesetzt hat. Die Laufzeit des jetzt vergebenen Auftrags, der ein Finanzvolumen von 400.000 Euro umfasst, beträgt 24 Monate. Seit 2008 ist die Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.

Beim Hörscreening wird das Hörvermögen von Neugeborenen durch verschiedene Messverfahren und mit Hilfe von Sondentönen systematisch geprüft. Allein im vergangenen Jahr wurden in Bayern 101.000 Neugeborene untersucht, bei 4,3 Prozent der Kinder sind Auffälligkeiten festgestellt worden.

Weitere Informationen unter: http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/giba/projekte/hoerscreen.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 02.06.2014

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