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Staatskanzlei: Bayern beteiligt sich am ‚Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich‘ / Freistaat gibt 7,6 Millionen Euro

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller beschlossen, dass der Freistaat dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ beitritt. Müller betonte, dass die Aufarbeitung der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung sei. Sexuelle Gewalt an Kindern in Familien sei eines der schrecklichsten Verbrechen, die Kindern angetan werden können.

„Der Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen“, so die Ministerin.

Von sexueller Gewalt betroffene Menschen leiden häufig auch nach vielen Jahren noch erheblich unter deren Folgen. Jedoch erhalten sie bislang nicht immer angemessene Hilfe oder Entschädigung. Um Menschen zu helfen, die in der Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik oder der DDR bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs am 30. Juni 2013 im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, hat die Bundesregierung zum 1. Mai 2013 den „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ mit einem Finanzvolumen von 50 Millionen Euro eingerichtet. Die Länder sind aufgefordert, sich an dem Fonds finanziell in gleicher Höhe zu beteiligen. Bayern ist nach Mecklenburg-Vorpommern nun dem Aufruf des Bundes gefolgt. Bayern wird sich entsprechend dem Königsteiner Schlüssel mit rund 7,6 Millionen Euro an dem Fonds beteiligen.

„Ich hoffe, dass nun auch die anderen Länder dem Beispiel Bayerns folgen und dem Fonds beitreten werden“, so die Ministerin abschließend.

Aus dem Fonds können die Betroffenen folgende Leistungen erhalten:

  • Gewährung von psychotherapeutischen Hilfen, die über die Leistungsverpflichtung des sozialrechtlichen Hilfesystems hinausgehen,
  • Übernahme von Kosten zur individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs,
  • Gewährung von Unterstützungsleistungen bei besonderer Hilfsbedürftigkeit,
  • Übernahme von Beratungs- und Betreuungskosten, Unterstützungsleistungen für Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen und sonstiger Unterstützungsleistungen in besonderen Härtefällen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 03.06.2014