Gesetzgebung

StMASFI: Mindestlohn braucht Ausnahmen

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Arbeitsministerin Emilia Müller fordert anlässlich der morgigen 1. Lesung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Bundestag Ausnahmen insbesondere für Zeitungsausträger, Saisonarbeiter und die Gastronomie vom gesetzlichen Mindestlohn.

„Die sofortige Einführung eines Mindestlohns in Höhe 8,50 Euro bedroht einzelne Branchen in ihrer Existenz. Neben der Landwirtschaft mit ihren Saisonarbeitnehmern und der Gastronomie sind vor allem die Zeitungsverlage mit den Zeitungsausträgern betroffen. Wir fordern deshalb für die betroffenen Branchen erweiterte Übergangsregelungen.“

Laut dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Verlage mit 225 Millionen Euro belasten und die Zustellung in ganzen Regionen bedrohen. Damit sei nach Ansicht des früheren Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio das Grundrecht der Pressefreiheit tangiert.

„Leider hat es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bislang noch nicht geschafft, für die spezifischen Probleme dieser Branchen Lösungen zu finden. Dies gilt es nun im parlamentarischen Verfahren nachzuholen“, so Müller abschließend.

StMASFI, Pressemitteilung v. 04.06.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/1558; PDF, 1 MB) findet sich als TOP 4 der Tagungsordnung zur 39. Sitzung des Bundestages vom 05.06.2014.