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BayORH: ORH-Bericht 2014 – Landtag und Rechnungshof in vielen Punkten einig

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Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat gestern die einzelnen Beiträge aus dem Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) beraten. In den meisten Fällen griff der Haushaltsausschuss die Empfehlungen des ORH auf. Eingangs hatte ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger deutlich gemacht, dass nur ein starker Rechnungshof den Landtag bei dessen parlamentarischen Kontrolle auch entsprechend gut unterstützen könne.

„Wir sind Partner des Landtags“, unterstrich Fischer-Heidlberger.

Wirtschaftlichkeit von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden

(ORH-Bericht 2014 TNr. 12)

Mehr darauf zu achten, dass erneuerbare Energien auch wirtschaftlich genutzt werden, das war das Ansinnen des ORH. Denn sowohl bei Thermosolar- als auch bei Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden hatte der ORH Defizite festgestellt. Das griff der Haushaltsausschuss auf. Zukünftig soll die Staatsregierung bei der Nutzung von erneuerbaren Energien auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Einen generellen Verzicht auf neue Thermosolaranlagen wollte der Haushaltsausschuss aber nicht vorgeben.

Unzureichendes Raumklima im Dienstleistungszentrum des Finanzamts München

(ORH-Bericht 2014 TNr. 13)

Am Beispiel des Servicezentrums des Finanzamts München hatte der ORH aufgezeigt, welche Probleme entstehen können, wenn Gebäude mit Glasfassaden errichtet werden. Der Haushaltsausschuss hat die Staatsregierung nun aufgefordert, bei Glasfassaden Architektur, Haustechnik und Nutzung künftig gemeinsam zu betrachten. Außerdem sollen die Verantwortlichkeiten für die Mehrkosten beim Dienstleistungszentrum aufgeklärt und die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden.

Erholung für Feuerwehrangehörige haushaltsrechtlich korrekt regeln

(ORH-Bericht 2014 TNr. 14)

Nur einen Teilerfolg erreichte der ORH beim Feuerwehrerholungsheim Bayrisch Gmain. Die Staatsregierung wurde zwar aufgefordert, die Überlassung des Erholungsheims endlich vertraglich zu regeln. Dies soll jedoch mietzinsfrei erfolgen. Eine angemessene Pacht oder eine Veräußerung des Grundstücks wollte der Ausschuss jedoch nicht fordern.

Erwachsenenbildung: Förderung ohne Kontrolle

(ORH-Bericht 2014 TNr. 15)

So manche Veranstaltung im Bereich der Erwachsenenbildung sorgte auch im Haushaltsausschuss für Kopfschütteln. Die Abgeordneten beschlossen deshalb, dass die Staatsregierung die Förderung zielgerichteter und wirksamer gestalten soll. Bei den Trägern der Erwachsenenbildung soll sie zudem auf förderfähige Strukturen hinwirken. Die Forderung des ORH, zu Unrecht gewährte Zuschüsse zurückzufordern, machte sich der Haushaltsausschuss aber nicht zu Eigen. Die Beachtung des Haushaltsrechts sei nämlich eine Selbstverständlichkeit.

Förderung von Kinder- und Jugendtheatern

(ORH-Bericht 2014 TNr. 16)

Bei der Förderung von nichtstaatlichen Kinder- und Jugendtheatern hatte der ORH eine nicht ausreichend klare Abgrenzung der Fördertatbestände bemängelt. Das soll nun nach dem Willen des Haushaltsausschusses verbessert werden. Speziell zum Münchner Theater für Kinder soll die Staatsregierung noch dieses Jahr berichten, wie es hier mit der Förderung weitergehen soll.

Nochmals: Steuererklärungen großer Personengesellschaften durchgängig elektronisch bearbeiten

(ORH-Bericht 2014 TNr. 17)

Bei der Besteuerung von Personengesellschaften war dem ORH die aufwendige, umständliche und fehleranfällig manuelle Bearbeitung ein Dorn im Auge. Er hatte gefordert, endlich ein funktionierendes IT-Verfahren einzusetzen, wie es die Staatsregierung schon für 2012 angekündigt hatte. Der Haushaltsausschuss sah dies ebenso und forderte die Staatsregierung auf, eine durchgängig elektronische Bearbeitung sicherzustellen.

Umgang mit dem Risikomanagement bei der Arbeitnehmerveranlagung

(ORH-Bericht 2014 TNr. 18)

Ohne lange Aussprache verständigte sich der Haushaltsausschuss darauf, dass die Bearbeitung von Risikohinweisen bei der Arbeitnehmerveranlagung deutlich verbessert und das Controlling intensiviert werden muss. Der ORH hatte in seinem Jahresbericht Mängel bei der Bearbeitungsqualität und dem Controlling festgestellt und Abhilfe verlangt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer zügiger festsetzen

(ORH-Bericht 2014 TNr. 19)

Nach Auffassung des ORH dauert es in Bayern viel zu lange, bis die Finanzämter die Erbschaft- und Schenkungsteuer festsetzen. Dies führt zu vermeidbaren Zinsnachteilen. Der Haushaltsausschuss forderte die Staatsregierung nunmehr auf, eine zügigere Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sicherzustellen und alle Möglichkeiten zu einer Beschleunigung des Verfahrens zu nutzen.

Veräußerungsgewinne besser prüfen

(ORH-Bericht 2014 TNr. 20)

Die Staatsregierung soll sicherstellen, dass Gewinne aus Betriebsveräußerungen zeitnah und zutreffend besteuert werden. Dies beschloss der Haushaltsausschuss, nachdem der ORH bei seiner Prüfung in jedem dritten Fall Mängel bei der Bearbeitung festgestellt hatte. Insbesondere bei der Gewinnermittlung hatte er eine gründlichere Arbeitsweise angemahnt.

Mitteleinsatz bei staatlichen Wohnungsgesellschaften besser steuern

(ORH-Bericht 2014 TNr. 21)

Der ORH hatte die beiden staatlichen Wohnungsgesellschaften geprüft. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Münchener Gesellschaft wegen fehlender Mittel ihrer Aufgabe nur unzureichend nachkommt, während die Nürnberger Gesellschaft erhebliche finanzielle Reserven hat und deshalb auf dem freien Wohnungsmarkt investiert. Deshalb soll nun genau geprüft werden, ob und inwieweit Geld von Nürnberg nach München transferiert werden kann.

Intransparentes Förderverfahren bei Gartenschauen

(ORH-Bericht 2014 TNr. 22)

Mehr Wettbewerb wollte der ORH bei den Gartenschauen, da jede Stadt, die den Zuschlag für eine Gartenschau erhält, mit einer bestimmten privaten Gesellschaft zusammenarbeiten muss. Dieser zentrale Punkt – der ORH hatte auch noch beim Förderfahren einiges auszusetzen – fiel bei der Mehrheit des Haushaltsausschusses indes auf wenig Gegenliebe. Die Monopolstellung der privaten Gesellschaft habe sich bewährt und solle deshalb nicht geändert werden.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 06.06.2014