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StMGP: Schutz des Lebens hat oberste Priorität – Gesundheitsministerin setzt auf eigenständige Bayerische Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik

9. Juni 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will sicherstellen, dass der Schutz des Lebens bei genetischen Untersuchungen künstlich befruchteter Embryonen oberste Priorität hat.

Huml betonte am Montag: „Es muss einen verantwortungsvollen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Bayern beabsichtigt deshalb, anders als andere Bundesländer eine eigenständige Ethikkommission einzurichten.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Nur diese Kommission wird in Bayern über Anträge von Paaren entscheiden, die durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen genetisch untersuchen lassen möchten. So können wir garantieren, dass die Bewertungen nach einheitlichen Maßstäben in Bayern getroffen werden.“

Durch die Präimplantationsdiagnostik können Ärzte bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch bedingte Erkrankungen erkennen. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. Die Länder sind verpflichtet, die Bundesregelungen umzusetzen.

In der vergangenen Woche hatte Baden-Württemberg entschieden, zusammen mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und dem Saarland eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten.

Huml unterstrich: „Bayern wird sich nicht anschließen. Im Freistaat darf die PID zudem nur mit Zustimmung der künftigen bayerischen Ethikkommission angewendet werden. Das Ja einer Ethikkommission aus einem anderen Bundesland wird dagegen nicht anerkannt.“

In Bayern wird derzeit ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Regelungen des Bundes zur PID in Landesrecht umsetzt. Gemäß dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung soll die PID im Freistaat nur in Zentren vorgenommen werden, die das Bayerische Gesundheitsministerium zugelassen hat.

Huml bekräftigte: „Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass die Entscheidung über die Zulassung in der Hand der obersten Landesgesundheitsbehörde liegt.“

Die Geschäftsstelle der Ethikkommission soll im Gesundheitsministerium angesiedelt werden.

Huml ergänzte: „Rechtsträger der Ethikkommission ist der Freistaat Bayern. Auf diese Weise können wir unabhängige Entscheidungen gewährleisten. Da voraussichtlich gerade in Bayern mehrere PID-Zentren entstehen werden, rechnen wir mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen zur Durchführung einer PID. Auch deshalb ist es notwendig, dass wir hier im Freistaat eine eigenständige Ethikkommission einrichten und uns nicht mit anderen Ländern zusammenschließen. So können wir eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Antrags garantieren.“

Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden, sowie stellvertretenden Mitgliedern mit entsprechender Qualifikation. Die Bayerische Ethikkommission soll sich zusammensetzen aus vier Fachärzten aus den Bereichen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Humangenetik, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Darüber hinaus sollen ihr jeweils ein Sachverständiger der Fachrichtungen Ethik und Recht sowie je ein Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen von Patienten sowie der Selbsthilfe behinderter Menschen angehören. Die Mitarbeit in der Ethikkommission erfolgt ehrenamtlich.

Huml erläuterte: „Mit der interdisziplinären Besetzung der Ethikkommission soll sichergestellt werden, dass ein breites Spektrum an medizinischen und psychischen Aspekten in die Bewertung einfließen kann.“

StMGP, Pressemitteilung v. 09.06.2014

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