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StMIBV: Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013

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Die Verordnung ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung der EnEV-Novelle betrifft u.a. die Erweiterung der bestehenden Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit mehr als 500 m² bzw. ab 8. Juli 2015 mehr als 250² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr (§ 16 Abs. 3 EnEV). Verantwortlich für die Umsetzung der Aushangpflicht ist der jeweilige Eigentümer des Gebäudes, bei kommunalen Gebäuden somit die jeweilige Kommune.

Link: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung v. 18.11.2013 (PDF, 6.26 MB)

(c) StMIBV, Newsletter KIM – Ausgabe v. 11.06.2014