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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Universität Bayreuth: Neues Studienprogramm bietet Doppelabschluss im deutschen und spanischen Recht

11. Juni 2014 by Klaus Kohnen

Studium beider Rechtskulturen offeriert Jura-Studierenden internationale Karriere

Die Universität Bayreuth und die Universidad Pablo de Olavide in Sevilla kooperieren und haben zum Wintersemester 2014/15 ein gemeinsames Studienprogramm aufgelegt. Der BA-Studiengang ‚Deutsch-spanisches Recht‘ ermöglicht den Doppelabschluss im deutschen und im spanischen Recht. Das Studium beider Rechtskulturen in Bayreuth und in Sevilla bereitet Jura-Studierende auf eine internationale Karriere vor.

Hunderttausende Deutsche und Spanier leben, arbeiten und verfügen über Grundbesitz im jeweils anderen Land. Der Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Spanien floriert und bewegt sich im zweistelligen Milliarden-bereich; immer mehr mittelständische Unternehmen investieren direkt im jeweils anderen Land. Das schafft einen rechtlichen Beratungsbedarf, der Jura-Studierenden beider Länder spannende berufliche Perspektiven bietet.

„Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, kooperieren die Universität Bayreuth und die Universität Pablo de Olavide in Sevilla. Ab dem Wintersemester 2014/15 bieten wir unseren Jura-Studierenden ein gemeinsames Studienprogramm an. Damit können sie einen Doppelabschluss im deutschen und im spanischen Recht erwerben“, erklärt Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible.

Dem Studienprogramm entsprechend können Jura-Studierende je vier Semester vor Ort beide Rechtskulturen kennenlernen. Nach acht erfolgreichen Semestern haben sie einen Doppelabschluss als ‘Bachelor of Laws’ der Universität Bayreuth sowie den ‚Grado en Derecho‘ der Universidad Pablo de Olavide in Sevilla in der Tasche.

„Wer sich für das anspruchsvolle Studienprogramm entscheidet und erfolgreich absolviert, dem steht der Weg zu einer Karriere als international agierender Jurist offen. Darüber hinaus sind zwei Jahre Auslandserfahrung ausgesprochen vorteilhaft, nicht nur der Sprache wegen“, erläutert Prof. Leible und fügt schmunzelnd hinzu: „Sevilla ist eine wunderschöne und reizvolle Stadt im sonnigen Andalusien, also studieren, wo andere gern Urlaub machen würden – wer möchte das nicht?“

Nicola Hohm absolvierte an der Universidad Pablo de Olavide in Sevilla 2013/14 ein Erasmussemester im spanischen Recht. Die 23-Jährige studiert an der Universität Bayreuth Germanistik und Öffentliches Recht im fünften Fachsemester.

„Sevilla ist eine spannende Metropole! Der Umgang mit dem allgegenwärtigen südspanischen Temperament erfordert zwar ein wenig Übung, aber die Andalusier sind sehr hilfsbereit und warmherzig“, erzählt die Bayreuther Studentin.

Ihre Entscheidung, ein Auslandssemester an der Universität Pablo de Olavide in Sevilla zu absolvieren, hat Nicola Hohm jedenfalls nicht bereut:

„Das Jura-Studium funktioniert in Spanien ein bisschen anders, dort ist hauptsächlich Faktenwissen gefordert. Die Dozentinnen und Dozenten sind engagiert und offen, die Klausuren fair. Meine spanischen Kommilitoninnen und Kommilitonen waren allesamt kollegial und zuverlässig. Ich habe viele neue Freundschaften geschlossen und kann jedem nur zuraten, studentischen Alltag auch in einer anderen Kultur kennenzulernen. Und ich freue mich sehr, dass mein Spanisch nunmehr fließend ist und ich die juristische Fachsprache des Spanischen beherrsche!“

Rosa Miquel Sala erläutert:

„Damit Interessierte zum Studienprogramm ‚Rechtswissenschaft deutsch-spanisch‘ an der Universität Bayreuth zugelassen werden, müssen sie neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch ausreichende Spanischkenntnisse nachweisen.“

Die Katalanin studierte an der Universitat de Lleida (Spanien) Jura und erwarb an der Universität Bayreuth ihren ‘Master of Laws’ (LL.M.). Anschließend nahm sie hier ein Promotionsstudium auf und arbeitet seither als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bayreuther Lehrstuhl Zivilrecht IV – Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Im Moment bereitet die 30-Jährige den reibungslosen Start des neuen Studienprogramms ‚Rechtswissenschaft deutsch-spanisch‘ mit vor und freut sich auf ihre Aufgabe als Dozentin bei dem neuen Studienprogramm, das zum Wintersemester 2014/15 startet.

Hintergrund

Internationaler Laufbahn sind keine Grenzen gesetzt

Die globalisierte Wirtschaft braucht international agierende Juristinnen und Juristen. Der deutsch-spanische Studiengang ist insbesondere auf Handels- und Wirtschaftsrecht fokussiert und bereitet Jura-Studierende bspw. auf den Einsatz in einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht vor. Absolventinnen und Absolventen können aber auch in der Rechtsabteilung internationalen Unternehmen oder in europäischen bzw. internationalen staatlichen Organisationen arbeiten.

Der Weg nach Bayreuth bzw. Sevilla

Bevor der Auslandsaufenthalt beginnt, absolvieren Jura-Studierende die ersten vier Semester an ihrer Heimatuniversität in Bayreuth bzw. Sevilla. Dort wird neben den regulären Vorlesungen und Übungen zur heimischen Rechtsordnung eine Grundausbildung im jeweils anderen Recht angeboten, die aus fremdsprachigen Vorlesungen und Übungen besteht. So lernen Jura-Studierende bereits in den ersten zwei Jahren ihres Studiums die Grundlagen der deutschen und der spanischen Rechtsordnung kennen.

Begleitet wird dieses besondere Lehrangebot mit fachsprachlichem Unterricht. Jura-Studierende wechseln also gut vorbereitet an ihre Gastuniversität! Dort absolvieren sie vier weitere Semester, machen ein Praktikum und schreiben ihre Bachelorarbeit. Die in den ersten vier Semestern an der Universität Bayreuth erbrachten Leistungen können als Teil des regulären deutschen Jura-Studiums anerkannt werden. Die Studierenden können also wenige Semester nach Erwerb des ‘Bachelor of Laws’ (LL.B.) zusätzlich das Erste Staatsexamen ablegen.

Zulassungsbedingungen an der Universität Bayreuth

Für die Zulassung müssen Studieninteressierte neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung ausreichende Spanischkenntnisse nachweisen (Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens anhand des DELE-Diploms oder ein aktuelles Zertifikat der hochschulbezogenen Sprachausbildung UNICert II oder ein erfolgreich abgelegter Einstufungstest im Sprachenzentrum der Universität Bayreuth). Für Studieninteressierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt komplementär dazu die ‚Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang‘ (DSH).

Zulassungsbedingungen an der Universität Pablo de Olavide in Sevilla

Für die Zulassung müssen Studieninteressierte einen Studienplatz nach den geltenden Regelungen im Distrito Único Andaluz erlangen sowie Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Sprachenreferenzrahmens entsprechen.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 11.06.2014

 

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