Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 13. Juni 2014

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Bundesratsministerin Christine Haderthauer: „Mütterrente großer rentenpolitischer Fortschritt, wichtiger Beitrag gegen Altersarmut / Beim NS-Unrecht nicht auf Zeit spielen, bayerischen Gesetzentwurf zur Raubkunst rasch auf den Weg bringen / Wir brauchen eine nationale Erdgasreserve, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Zur Rentenreform

Bayerns Bundesratsministerin Christine Haderthauer:

„Die Mütterrente ist ein großer rentenpolitischer Fortschritt. Sie schließt Gerechtigkeitslücken und leistet einen wichtigen Beitrag gegen Altersarmut. Kindererziehung ist eine zutiefst systemrelevante Leistung für den Generationenvertrag Rente. Jetzt wird die Erziehungsleistung aller Mütter unabhängig vom Geburtsdatum ihrer Kinder stärker berücksichtigt. Damit erreichen wir gerade die Generation, die sich noch nicht auf ein breites Angebot von Kinderbetreuung stützen konnte und deshalb die tiefsten Einschnitte in ihren Erwerbsbiografien hinnehmen musste. Frauen, die mehrere Kinder großgezogen und im Job länger pausiert haben und deren Beiträge in die Rentenkasse geringer wurden, rutschen im Alter oft auf eine Mini-Rente. Kindererziehung ist die Hauptursache von Altersarmut. Jetzt erhalten 9,5 Millionen Mütter jährlich bis rund 330 Euro mehr Rente pro Kind. Wir haben unser Versprechen umgesetzt: Bayerns langjährige Forderung wird nun Gesetz.“

Bayern konnte nach den Worten von Haderthauer im Rentenpaket weitere entscheidende Akzente setzen:

„Bei der Rente mit 63 schließt der rollierende Stichtag mögliche Schneisen für neue Frühverrentungswellen. Er verhindert, dass Unternehmen ihre Personalplanungen über die Rentenkasse abwickeln. Es war uns wichtig, mit der Rente mit 63 auch tatsächlich diejenigen zu erreichen, für die sie gedacht war: Wer 45 Jahre lang schwer geschuftet und deshalb im Berufsleben mehr Federn gelassen hat, der soll sich im Alter auf die Solidarität der Gemeinschaft verlassen und früher in Rente gehen können. In allen anderen Fällen muss und wird es bei der Rente mit 67 bleiben. Denn die Wirtschaft braucht unsere älteren und erfahrenen Arbeitskräfte.“

Auf der anderen Seite gebe es, so die Ministerin weiter, immer mehr Arbeitnehmer, die sich auch im fortgeschrittenen Alter noch aktiv in ihrem Job einbringen wollen:

„Mit der Flexi-Rente bieten wir allen, die das anstreben, neue Möglichkeiten, um den Renteneintritt flexibel noch hinten zu schieben. Das ist ein erster Schritt hin zu einem fließenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand“, erklärte Haderthauer.

(Redaktioneller Hinweis: Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung  – RV-Leistungsverbesserungsgesetz findet sich als TOP 1 auf der Tagesordnung der 923. Sitzung des Bundesrates v. 13.06.2014).

Zum bayerischen Gesetzentwurf für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz

Die Staatsregierung wird am Freitag im Bundesrat eine Entscheidung über die Einbringung des bayerischen Gesetzentwurfs zur Rückgewähr von Kulturgut einfordern. Bayerns Bundesratsministerin kritisierte, dass die Vorlage seit Monaten in den Ausschüssen der Länderkammer vertagt werde.

Haderthauer: „Mit unserer bayerischen Initiative liegt ein fertiger Vorschlag auf dem Tisch, der den Opfern und ihren Erben die Durchsetzung ihrer Rechte effektiv erleichtern würde. Wer weiß, dass er Raubkunst erwirbt, soll sich später nicht mehr auf Verjährung berufen können. Das Bundesjustizministerium hat bislang nicht mehr als Ankündigungen zustande gebracht. NS-Unrecht ist aber kein Thema, bei dem man auf Zeit spielen darf. Die Länder können morgen im Bundesrat die Vorlage auf den Weg bringen, um Opfern und Erben rasch zu helfen.“

Die geltende Rechtslage ist nach Auffassung der Staatsregierung unbefriedigend, da sie NS-Unrecht auf Dauer festschreibt. Der bayerische Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dem Besitzer die Berufung auf die Verjährung dann zu verwehren, wenn der streitige Gegenstand dem ursprünglichen Eigentümer gegen seinen Willen weggenommen wurde und der Besitzer dies beim Erwerb wusste oder aufgrund der Umstände hätte erkennen müssen.

(Redaktioneller Hinweis: Das KRG findet sich als TOP 8 auf der Tagesordnung der 923. Sitzung des Bundesrates v. 13.06.2014)

Zur bayerischen Bundesratsinitiative zur nationalen Erdgasreserve

Bayern bringt im Bundesrat eine Initiative zum dauerhaften Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung ein.

Staatsministerin Haderthauer: „Was für die Erdölreserve gilt, trifft auch für das Erdgas zu. Wir brauchen eine nationale Erdgasreserve. Es muss sichergestellt sein, dass im Notfall immer genug Gas da ist. Bislang entscheiden allein die Gashändler über unsere Vorräte. Sie haben aber keine Systemverantwortung, sondern orientieren sich allein an Marktpreis und Gewinnoptimierung. Uns fehlt jede politische oder rechtliche Handhabe, damit die Versorgungssicherheit beim Betrieb von Gasspeichern ausreichend berücksichtigt wird. Und das, obwohl Erdgas schon jetzt einen wesentlichen Beitrag zur deutschen Energieversorgung leistet und im Zuge der Energiewende wegen seiner Grundlastfähigkeit noch wichtiger wird.“

Haderthauer wies darauf hin, dass durch Unternehmensverkäufe in diesem Jahr voraussichtlich mehr als ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazität in das Eigentum von Investoren unter dem Einfluss anderer Staaten übergeht.

„Wenn ausländische Unternehmen auf Einkaufstour in Deutschland unterwegs sind, müssen wir immer noch den Hebel für unsere Versorgungssicherheit in der Hand behalten. Es darf nicht sein, dass Gasspeicher für strategische Ziele genutzt werden können, die deutschen Interessen entgegenstehen“, erklärte die Ministerin.

Bayern will nach den Worten der Bundesratsministerin erreichen, dass die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine ausreichende Speicherung von Erdgas setzt. Haderthauer:

„Eine nationale Erdgasreserve müsste den Gasverbrauch von 45 Tagen decken. Außerdem muss unser Außenwirtschaftsrecht auf den Prüfstand. Hier geht es um Selbstbestimmung vor Fremdsteuerung.“

(Redaktioneller Hinweis: Das Antrag des Freistaats für eine „Entschließung des Bundesrates – Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern“ findet sich als TOP 29 auf der Tagesordnung der 923. Sitzung des Bundesrates v. 13.06.2014)

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 12.06.2014